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Containerdienst Preise – Container zu günstigen Preisen in Oldenburg bestellen
Wir sind ihr passender Containerdienst für alle Anliegen. Ob Bürorenovierung, Dachbodenentrümplung oder Gebäudesanierung. Nicht nur unser breit gefächertes Angebot verschiedenster Größen und Arten der Container spricht für eine Beauftragung. Auch unsere transparenten Festpreise sind ein guter Grund für eine Beauftragung. Bereits bei der Angebotsanfrage erhalten Sie von uns je nach Abfallart, Standdauer und Liefergebiet einen verbindlichen Preis mitgeteilt – unabhängig von dem Füllstand Ihres Containers. So wissen Sie bereits vor der Beauftragung, welche Kosten für das Container mieten auf Sie zukommen werden. Die unten stehende Tabelle dient zu Ihrer ersten Orientierung in unserem Preisgefüge. Ihren individuellen Angebotspreis erhalten Sie nach Angabe Ihrer Daten in unserem Onlineformular.
Unsere Preise in Oldenburg (Container- / Behältergrößen sowie angebotene Abfallarten können je nach Postleitzahl variieren):
- Baumischabfall: ab 440,00 €
- Baumstämme und Wurzeln: ab 178,00 €
- Bauschutt: ab 210,00 €
- Bauschutt mit Erde: ab 422,00 €
- Elektroschrott: ab 79,99 €
- Erdaushub: ab 280,00 €
- EPS / Styropor: ab 7,00 €
- Gewerbeabfall: ab 260,00 €
- Gips: ab 379,00 €
- Grünabfall: ab 173,00 €
- Holz: ab 150,00 €
- Metallschrott: ab 49,99 €
- Mineralwolle: ab 39,05 €
- Poltergut: ab 179,00 €
- Lampen: ab 55,00 €
- Porenbeton: ab 205,00 €
- Sperrmüll: ab 230,00 €
Hinweise für Container-Stellgenehmigung in Oldenburg
- Stellen Sie Ihren benötigten Container, nach Möglichkeit auf privaten Boden. Das kann zum Beispiel eine Hofeinfahrt oder Ähnliches sein. Eine Platzierung auf öffentlichen Straßen ist möglich, benötigt aber eine Stellgenehmigung, welche bei der Stadt Oldenburg beantragt werden kann. Bitte beachten Sie, dass dieses Genehmigungsverfahren einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
- Für die öffentlichen Straßen der Stadt Oldenburg ist die zuständige Behörde das Amt für Verkehr und Straßenbau. Diese kann eine vorübergehende Sondernutzung der Straßenfläche genehmigen.
- Die Gebühren für diese Genehmigung einer Containerplatzierung variieren nach der Länge der Stelldauer. Das zuständige Amt kann Ihnen einen spezifischen Gebührensatz nennen.
- Leider können Gebühren, die durch früheres Abholen des Containers zu viel gezahlt wurden, nicht rückwirkend erstattet werden. Gern übernehmen wir die Formalitäten rund um die Genehmigung. Teilen Sie uns diesen Wunsch rechtzeitig mit und wir übernehmen die Antragstellung.
- Eine Sondernutzungserlaubnis für Oldenburg erhalten Sie bei dieser Stelle:
Fachdienst Verkehrslenkung
Industriestraße 1
26121 Oldenburg
Abfall Verordnungen und Gesetze der Stadt Oldenburg
Bereits im Jahr 1996 trat in Deutschland das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft. Dieses regelt bundesweit alle Umstände rund um Abfall und Entsorgungen. Grundlegendes Ziel dieses Bundesgesetzes ist es unnötigen Abfall zu vermeiden, jene Abfallmengen die dennoch anfallen ressourcenschonend zu verwerten. Zu guter Letzt soll jener Anteil des anfallenden Mülls, der nicht recycelt werden kann, möglichst umweltschonend deponiert werden. Auch im Land Niedersachsen ist dieses Gesetz nach wie vor gültig. Zudem hat die Stadt Oldenburg die „Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Oldenburg“ erlassen, um spezielle regionale Reglungen festzulegen. In dieser Satzung finden sich Reglungen zu den Gebühren, zugelassenen Abfallbehältern und Entsorgungsrhythmen, aber auch Zuständigkeiten der städtischen Abfallwirtschaftsgesellschaft und ausgeschlossene Abfallarten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Abfallwirtschaftssatzung von Oldenburg.
Bildquelle (Header): Ra Boe / Wikipedia (3. Mai 2013): https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Luftaufnahmen_Nordseekueste_2013_05_by-RaBoe_tele_46.jpg | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode