Fehlbefüllung bei Abholung
Die Fahrer haben viele Termine direkt hintereinander, daher steht nur wenig Zeit pro Lieferung / Abholung zur Verfügung. Falls der Fahrer wartet (was abhängig von der Auftragssituation an dem Tag ist), so wird die Wartezeit bzw. damit verbundene Kosten nachberechnet. Die Abholung dauert i.d.R. 10 Minuten. Sollte die Abholung länger dauern, kann dies ggf. mit Kosten verbunden sein.
Vom losen Blick in den Container können wir nicht erkennen, ob eine kleine oder große Fehlbefüllung vorliegt. Entsprechend wird der Container ausgekippt und kontrolliert. Sollte der Container größere Fehlbefüllungen vorweisen, müssen wir diese nachberechnen.
Weiterhin ist insbesondere bei gefährlichen Abfällen zu beachten, dass ein schlichtes Aussortieren nicht die Verunreinigung beseitigt. Der restliche Abfall ist durch Lagerung, Transport und Kippen des Behälters mit dem gefährlichen Abfall in Kontakt gekommen („vermengt“) und somit auch „kontaminiert“ worden (siehe KrWG §9 Vermischungsverbot).
Der Fahrer kann nur das begutachten, was er augenscheinlich direkt sieht. Er kann dabei jedoch nicht die gesamte Menge im Container begutachten. Aufgrunddessen gilt für die Nachberechnung nur das, was nach Auskippen des Containers festgestellt wird.
Als Abfallbesitzer gilt jede natürliche oder juristische Person, welche die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle besitzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Abfallbesitzer wissentlich und willentlich in den Besitz von Abfällen kam. Um Abfallbesitzer zu werden, genügt es bereits tatsächliche Sachherrschaft über die Abfälle auszuüben (vgl. §3 Abs. 9 Kreislaufwirtschaftsgesetz).
Daher ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass keine weiteren Personen Abfälle in dem bereitgestellten Abfallcontainer entsorgen.
Ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen diejenigen, von denen der Abfall stammen soll, bleiben selbstverständlich unberührt.