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Inhalt
Containerdienst Preise – Container zu günstigen Preisen in Karlsruhe bestellen
Günstig und Planbar: Ecoservice24 bietet Ihnen eine unkomplizierte Kalkulation durch Festpreise. Der Preis richtet sich danach, welche Art von Müll Sie entsorgen möchten, wie viele Kubikmeter Ihr Abfall umfasst und wie lange Sie den Container oder Behälter mieten möchten. Unsere Preise können Sie bequem über unser Online-Formular berechnen.
Unsere Preise in Karlsruhe (Container- / Behältergrößen sowie angebotene Abfallarten können je nach Postleitzahl variieren):
- Baumischabfall: ab 440,00 €
- Baumschnitt und Wurzeln: ab 169,00 €
- Bauschutt: ab 194,00 €
- Bauschutt mit Erde: ab 329,00 €
- Elektroschrott: ab 79,99 €
- EPS Dämmung: ab 7,00 €
- Erdaushub: ab 219,00 €
- Gewerbeabfall: ab 269,00 €
- Gips: ab 293,00 €
- Grünabfall: ab 111,00 €
- Holz: ab 150,00 €
- Poltergut: ab 189,00 €
- Lampen: ab 34,90 €
- Leuchtstoffröhren: ab 34,90 €
- Mineralwolle: ab 39,05 €
- Metallschrott: ab 49,99 €
- Porenbeton: ab 428,00 €
- Sperrmüll: ab 230,00 €
Hinweise für Stellgenehmigung in der Stadt Karlsruhe
- Anordnungen im Sondernutzungsbereich können nur gegenüber (Bau-) Unternehmen geltend gemacht werden. Schuttmulden bzw. Container sind davon ausgenommen, daher sind Sie auch als Privatperson genehmigungspflichtig.
- Auch für Privatgelände wird in einigen Fällen die Sondernutzungsgenehmigung fällig, z.B. dann, wenn Ihr Privatgrundstück an eine öffentliche Straße angrenzt, also auch von öffentlichen Verkehrsteilnehmern genutzt wird.
- In jedem Fall dürfen Sie den Container erst dann aufstellen, wenn Ihnen die Genehmigung erteilt wurde, die alleinige Antragstellung stellt noch keine Genehmigung dar.
- Handeln Sie zuwider müssen Sie mit Bußgeldern bzw. dem kostenpflichtigen Abtransport des Containers durch die Stadt rechnen.
- HIER: Onlinebestellung einer Sondernutzungserlaubnis bei Stadt Karlsruhe
- Zuständiges Amt:
Servicezentrum Auto und Verkehr: Straßenverkehrsstelle
Steinhäuserstraße 22
76124 Karlsruhe
Abfall Verordnungen und Gesetze der Stadt Karlsruhe
Bundesweit gilt seit 1996 das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz, das die Müllvermeidung ebenso wie die umweltschonende Abfallentsorgung oder Deponie unvermeidbaren Mülls vorsieht. Ergänzt wird das Gesetz durch Satzungen des jeweiligen Bundeslandes und durch die Städteverordnungen. Im Folgenden finden Sie wichtige Verordnungen zur Abfallentsorgung der Stadt Karlsruhe:
Satzung der Stadt Karlsruhe
Die Benutzung von öffentlichen Flächen oder Straßen, die wie bei einer Containeraufstellung über den Gemeingebrauch hinaus gehen, bedürfen einer Erlaubnis durch die Stadt Karlsruhe. Dazu stellt die Stadt eine Sondernutzungserlaubnis sowie eine verkehrsrechtliche Anordung und/oder eine Ausnahmegenehmigung aus. Diese Sondernutzungserlaubnis wird durch die „Satzung der Stadt Karlsruhe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ geregelt und muss im Vorhinein beantragt werden. Außerdem wird nach Bekanntgabe der Nutzungserlaubnis ein entsprechendes Entgelt fällig. Auch wenn auf einer privaten Fläche öffentlicher Verkehr stattfindet, ist die Aufstellung genehmigungspflichtig.
Die Sondernutzung laut Straßengesetz der Stadt Karlsruhe
Die Bestimmungen der Sondernutzung sind unter Paragraph 16 des Straßengesetzes der Stadt Karlsruhe festgelegt. Besonders wichtig ist dabei, dass die Aufstellung des Containers im öffentlichen Raum sämtlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechen muss und die Nutzung für die Gemeinheit weiterhin gewährleistet werden muss bzw. nicht übermäßig eingeschränkt werden darf. Wird z.B. die Ausübung des Gemeingebrauchs für Menschen mit einer Behinderung beeinträchtigt, ist die Aufstellung des Containers widerrechtlich. Die Stadt Karlsruhe kann in diesem Fall die Beseitigung des Containers auf Ihre Kosten anordnen. Wir erledigen gerne den bürokratischen Teil Ihrer Abfallentsorgung. Geben Sie uns in dem Fall jedoch rechtzeitig Bescheid, da die Bewilligung der Formulare durch die Stadt Karlsruhe sich einige Wochen hinziehen kann.
Wertstoffhöfe in Karlsruhe
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Bildquelle (Header): Carsten Naber (13 August 2016): https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Schloss_Karlsruhe_und_F%C3%A4cherstadt_2.jpg | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.en