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Inhalt
Containerdienst Preise – Container zu günstigen Preisen in Wiesbaden bestellen
Unsere günstige Festpreisgestaltung macht das Mieten eines Containers bei Ecoservice24 besonders praktisch. So haben Sie nicht nur alle Möglichkeiten, sondern auch den endgültigen Preis direkt vor Augen. Denn bei uns wird nicht nach Gewicht, sondern nach Art und Dauer der Containeraufstellung abgerechnet. Geben Sie einfach alle Daten im Bestellformular ein, schon sehen die den Komplettpreis. Keine versteckten Kosten, keine bösen Überraschungen. Kontaktieren Sie uns bequem über unser Bestellformular, per Mail oder rufen Sie uns an: Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:00 Uhr unter 0800 - 444 65 65 und per Mail unter [email protected].
Unsere Preise in Wiesbaden (Container- / Behältergrößen sowie angebotene Abfallarten können je nach Postleitzahl variieren):
- Baumischabfall: ab 440,00 €
- Baumschnitt und Wurzeln: ab 178,00 €
- Bauschutt: ab 210,00 €
- Bauschutt mit Erde: ab 289,00 €
- Elektroschrott: ab 79,99 €
- EPS Dämmung: ab 7,00 €
- Erdaushub: ab 249,00 €
- Gewerbeabfall: ab 269,00 €
- Gips: ab 257,00 €
- Grünabfall: ab 160,00 €
- Holz: ab 150,00 €
- Mineralwolle: ab 39,05 €
- Metallschrott: ab 49,99 €
- Poltergut: ab 189,00 €
- Lampen: ab 55,00 €
- Porenbeton: ab 268,00 €
- Sperrmüll: ab 230,00 €
Hinweise für Stellgenehmigung in der Stadt Wiesbaden
- Wichtig: Stellen Sie auf keinen Fall einen Container im öffentlichen Raum auf ohne die entsprechende Stellgenehmigung der Stadt Wiesbaden, sonst müssen Sie mit Bußgeldern sowie einer Entfernung des Containers auf Ihre Kosten rechnen.
- Durch unsere jahrelange Erfahrung wissen wir von Ecoservice24 genau, worauf es ankommt und worauf man achten muss, wenn man einen Container aufstellen möchte. Sprechen Sie uns einfach an, wir besorgen Ihnen eine gültige Stellgenehmigung.
- Begutachten Sie den Platz, wo der Miet-Container aufgestellt werden soll, gewissenhaft vor der Antragstellung und prüfen Sie, ob trotz einer Aufstellung die Verkehrssicherheit und die ausreichende Nutzung des öffentlichen Raums gegeben ist. So erhöhen Sie die Chance auf eine Bewilligung.
- Bedenken Sie, dass der positive Bescheid einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Beantragen Sie also die Genehmigung bzw. beauftragen Sie unser Unternehmen frühzeitig, damit die Sondergenehmigung noch vor der Containeraufstellung vorliegt.
- HIER können Sie eine Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt Wiederbaden direkt beauftragen.
- Zuständiges Amt:
Straßenverkehrsbehörde
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
Abfall Verordnungen und Gesetze der Stadt Wiesbaden
Bereits seit 1996 ist die Abfallentsorgung in Deutschland per Gesetz festgehalten: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt den ordnungsgemäßen Umgang mit Müll und Schadstoffen. Zusätzlich dazu haben die Bundesländer bzw. die Städte eigene Satzungen, die die Entsorgung sowie die Aufstellung von Containern vorgeben. Wichtig ist eine umweltgerechte und sichere Entsorgung, um Städte sauber und Müllberge klein zu halten, daher hat auch Wiesbaden ein gültiges Straßengesetz, dass die Containeraufstellung regelt:
Satzung der Stadt Wiesbaden
Wer im öffentlichen Raum einen zusätzlichen, nicht städtischen Container aufstellen möchte, muss zunächst einige Formalitäten klären und eine Erlaubnis für die Containeraufstellung beantragen. Die sogenannte Stellgenehmigung für die Sondernutzung im öffentlichen Raum kann bei der Straßenverkehrsbehörde angefordert werden. Zu dem ordentlich ausgefüllten Antragsformular müssen Sie auch eine Planskizze der zu nutzenden Fläche abgeben. Außerdem müssen Sie mit Gebühren rechnen. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Art der Containeraufstellung sowie der benötigten Standfläche und wird Ihnen im Falle einer Bewilligung mitgeteilt. Wenn Sie bei Ecoservice24 einen Container mieten in Wiesbaden, übernehmen wir gerne die Antragstellung für Sie. Sie brauchen sich um nichts kümmern. Hier gehts zur Abfallsatzung des Stadt Wiesbaden.
Hessisches Straßengesetz
Wenn die Aufstellung eines Containers in irgendeiner Form die Benutzung des Weges oder der Straße für den Gemeingebrauch eingeschränkt, ist die Genehmigung eines Sondernutzungsrechts durch die Stadt Wiesbaden obligatorisch. Handeln Sie zu wieder, kann die Stadt Wiesbaden die kostenpflichtige Beseitigung anordnen, d.h. die Stadt beauftragt die Entfernung des Containers und Sie müssen den Vorgang bezahlen, sofern Sie nicht selbst tätig werden und den Container wieder beseitigen. Zusätzlich müssen Sie mit Bußgeldern rechnen. Im Antrag müssen Sie diverse Angaben machen wie z.B. zu der benötigten Verkehrsfläche, auf der die Mulde steht, zur Dauer und zur Art des Containers.
Bildquelle (Header): Martin Kraft (7. Juli 2013): https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:MK_36878-82_Wiesbaden_vom_Neroberg.jpg | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de