Altes EPS und XPS entsorgen
EPS und XPS sind wichtige Dämmstoffe, die unterschiedliche Eigenschaften und Einsatzgebiete haben. Mehr allgemeine Informationen und Hinweise zur Entsorgung neuerer Dämmplatten erhalten Sie in unserem Ratgeber EPS entsorgen bzw. XPS entsorgen.
Altes EPS/XPS: Bei der Herstellung beider Dämmstoffe wurden früher Stoffe verwendet, die heute als schädlich gelten. Das stellt besondere Herausforderungen an die Entsorgung bei Sanierungen und Abbrucharbeiten, die im Folgenden näher erläutert werden.
Wie unterscheiden sich altes und neues EPS und XPS?
XPS, das bis 2002 hergestellt wurde, enthält mit einer hohen Wahrscheinlichkeit Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW oder HFCKW). Es gilt daher als gefährlicher Abfall. EPS war immer frei von FCKW.
XPS und EPS enthielt bis 2016 das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD). Das häufig verwendete Flammschutzmittel wurde hinzugefügt, um eine schnelle Ausbreitung von Feuern durch die leicht brennbaren Hartschaumplatten zu verhindern. Heute gilt ein weltweites Handels- und Verwendungsverbot für HBCD.
Tipp:
Bewahren Sie die Kaufbelege von EPS und XPS auf! Sie benötigen diese, um später nachweisen zu können, dass das Material frei von HBCD oder anderen Schadstoffen ist. Auch bei Mineralwolle ist es sinnvoll die Kaufbelege zu diesem Zweck aufzubewahren.
Ist EPS oder XPS gefährlicher Abfall?
Für die Entsorgung von EPS und XPS spielt die Gefährlichkeit der Stoffe eine wichtige Rolle. Es lassen sich drei Kategorien unterscheiden: gefährlicher, überwachter und ungefährlicher Abfall.
Gefährlicher Abfall:
Dazu zählt FCKW-haltiges Styrodur (XPS Polystyrol) mit einem Produktionsdatum zwischen 1960 und 2002. Es darf lediglich in Verbrennungsanlagen verbrannt werden, die über eine entsprechende Zulassung verfügen. Gleiches gilt für EPS mit Anhaftungen von Dachpappe. Sie enthalten Teer und müssen daher als gefährlicher Abfall entsorgt werden.
Überwachter Abfall:
XPS und EPS Platten mit HBCD gelten heute als überwachter Abfall. Das heißt, es besteht eine umfassende Dokumentierungspflicht (Begleitschein) bei der Entsorgung. Außerdem herrscht ein Vermischungsverbot.
Nicht gefährlicher Abfall: EPS und XPS Platten, die nach 2016 produziert wurden, enthalten keine gefährlichen Stoffe mehr und zählen zum ungefährlichen Abfall. Auch Verpackungsmaterialien aus Styropor sind ungefährlicher Abfall, da HBCD hauptsächlich in Styroporteilen für die Dämmung verwendet wurde.
Altes XPS und EPS entsorgen – empfohlenes Vorgehen
Für die Entsorgung von EPS und XPS gelten unterschiedliche Vorschriften. Entscheidend ist stets, ob es sich um einen gefährlichen Abfall handelt oder nicht. Wir verraten Ihnen, wie Sie richtig vorgehen.
1. Überprüfen Sie, ob schädliche Stoffe enthalten sind
Hinweise für die HBCD-Prüfung
Dämmplatten, die vor 2016 hergestellt wurden, enthalten mit hoher Wahrscheinlichkeit HBCD. Die Hersteller sind verpflichtet, über die Verwendung des Stoffes Auskunft zu geben. Um zu erfahren, ob das Flammschutzmittel in Ihren Dämmplatten enthalten ist, können Sie ein vom Umweltbundesamt zur Verfügung gestelltes Musterschreiben (deutsche oder englische Variante) nutzen. Es handelt sich hierbei um einen vorformulierten Brief, den Sie nur noch ausfüllen und an den jeweiligen Hersteller schicken müssen. Er ist gesetzlich dazu angehalten, Ihnen binnen 48 Tagen zu antworten.
Tipp: Meist reicht als Nachweis bei der Entsorgung eine Rechnung mit Kaufdatum bereits aus.
Die Umstellung von HBCD auf Polymer-FR erfolgte in der Zeit zwischen 2014 und 2016. Wurden die Dämmplatten nach dem 01.01.2016 erworben, darf kein HBCD enthalten sein. Viele Hersteller stiegen aber bereits vorher von HBCD auf Polymer-FR um. Sie erkennen entsprechendes EPS-Material in der Regel an Kügelchen in verschiedenen Farben, beispielsweise gelbe Kügelchen bei EPS von Sto oder grüne / gelbe Kügelchen bei Styropor von Rygol. Darüber hinaus können auf den Dämmplatten angebrachte Markierungen Aufschluss darüber geben, welches Flammschutzmittel enthalten ist. Bei Styrodur-Platten von BASF weisen schwarze Rechtecke auf dem Etikett darauf hin, dass sie ohne HBCD hergestellt wurden. In der seitlich im Stufenfalz aufgedruckten Chargennummer finden Sie an der zweiten und dritten Stelle nach dem XX außerdem das Produktionsjahr (Beispiel: XX 3 16 48 6 20; Herstellungsjahr 2016).
Hinweise für die FCKW-Prüfung
Bei Häusern, die zwischen 1960 und 2002 errichtet oder saniert wurden, ist eine Belastung mit FCKW sehr wahrscheinlich. Zu finden ist der Stoff in der Regel in den verbauten XPS-Platten. Diese zählen zum gefährlichen Abfall und müssen entsprechend entsorgt werden. Fragen Sie beim öffentlichen Entsorgungsträger nach, was Sie dabei beachten müssen und wo eine Entsorgung der Platten möglich ist.
2. Bauen Sie die Dämmplatten aus.
Entfernen Sie die nicht benötigten Platten und sammeln Sie sie nach Farbe getrennt in Kunststoffsäcken. Achten Sie auch darauf, FCKW-haltigen Abfall nicht zu zerkleinern, sonst können große Mengen des umweltschädlichen Stoffes entweichen.
3. Achten Sie Ihre Pflichten zur Dokumentation und Entsorgung.
HBCD-haltige Dämmstoffe werden meist thermisch verwertet. Die Abholung erfolgt häufig im Rahmen einer Sammelentsorgung. Das bedeutet, dass ein für EPS zugelassener Transporteur den Abfall abholt und einer geeigneten Verwertung zuführt. Der Sammelentsorger ist zur Ausstellung eines Übernahmescheins verpflichtet. Es muss ein Register geführt werden, aus dem die Art, der Ursprung, die Menge und die Bestimmung der Abfälle hervorgeht. Kann auf einer Baustelle wegen schlechter Platzverhältnisse nicht sortenrein gesammelt werden, ist eine spätere Trennung des Abfalls in Ausnahmefällen möglich. Dazu muss der Entsorger allerdings nachweisen, dass die Trennung tatsächlich durchgeführt wird.
Möchten Sie FCKW- und HBCD-freies XPS oder EPS entsorgen, trennen Sie das Material nach Farben und füllen Sie es in geeignete PE-Säcke (transparent!). Wenn die Säcke voll sind, kümmern wir uns gerne um die Abholung und umweltgerechte Entsorgung Ihres Dämmabfalls.
Achtung
Der in den Detailblättern zum Produkt angegebene Abfallschlüssel (AVV-Nummer) liefert keine sicheren Information darüber, ob HBCD enthalten ist oder nicht. Vor der Aufnahme von HBCD in die POP-Verordnung hatte auch HBCD-haltiges Material die AVV-Nummer 17 06 04 (=ungefährliches Dämmmaterial)
Empfehlung:
Achten Sie darauf, dass das beauftragte Entsorgungsunternehmen zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist, andernfalls steigt Ihr Risiko, das Ihr EPS-Abfall evtl. nicht fachgerecht entsorgt wird und Sie mit in der Haftung stecken!