Holzabfall: behandelt oder unbehandelt?
Schon seit Jahrhunderten wird Holz als Baustoff genutzt und obwohl Stein und Beton heutzutage immer noch den Großteil ausmachen, gewinnt Holz als Baumaterial immer mehr an Bedeutung. Da Holz ein langsam nachwachsender Rohstoff ist und die Nachfrage weiter steigt, soll möglichst viel vom bereits gebrauchten Material wiederverwendet werden. Um nach der Entsorgung eine reibungslose und möglichst effiziente Verwertung zu gewährleisten, wird Altholz seit dem 01. März 2003 in vier Kategorien eingeteilt. Diese Einteilung ermöglicht eine mehrmalige Wiederverwendung, eine sog. Kaskadennutzung.
Es ist wichtig, dass zu entsorgende Altholz in die richtige Kategorie einzuordnen, da nur so das Holz wiederverwertet werden kann ohne eine Gefahr für Mensch & Umwelt darzustellen. Zusätzlich hängt der Preis für die Entsorgung stark von der jeweiligen Holzkategorie ab, da stärker verunreinigtes Holz teurer in der Entsorgung ist.
Holz Kategorien
Holz, welches in seiner ursprünglichen Form nicht mehr genutzt wird, wird als Altholz bezeichnet und nach der Altholzverordnung in vier Kategorien unterteilt:
- Altholz A1
- Altholz A2
- Altholz A3
- Altholz A4
Nicht behandeltes Altholz A1
Nicht behandeltes Altholz ist Holz, welches naturbelassen ist oder lediglich mechanisch bearbeitet wurde. Beispiele für Altholz der Kategorie AI sind Paletten aus Vollholz (z.B. Europaletten) oder Kabeltrommeln, welche nach 1989 hergestellt wurden.
Behandeltes Altholz A2
Holz, welches ohne halogenorganische Verbindungen verleimt, gestrichen, beschichtet oder lackiert wurde, ist Holz der Kategorie A II und wird als behandeltes Holz bezeichnet. Zu Holz der Kategorie A II zählen unter anderem Schalhölzer, Dielen, Bretterschalungen, Deckenpaneele, Türblätter und -zargen aus dem Innenausbau, Bauspanplatten sowie Sperrholz.
Belastetes Altholz A3
Holz, welches mit halogenorganischen Verbindungen behandelt wurde, wird der Altholzkategorie A III zugeordnet. Beispiele für Altholz der Kategorie A III sind Möbelgegenstände, Spanplatten oder Paletten mit Verbundmaterial.
Gefährliches Altholz A4
Mit Holzschutzmitteln imprägniertes oder gestrichenes Altholz wird der Kategorie Holz A4(d.h. Holz, welches als gefährlicher Abfall eingestuft wird) zugeordnet und gesondert entsorgt. Beispiele für Altholz A IV sind Bahnschwellen, Leitungsmasten, Außenfenster und –türen, Dachsparren/Dachbalken, Gartenmöbel und –zäune, Brandholz, Munitionskisten, Hopfenstangen oder Rebpfähle.
Baumstämme und Äste
Baumstämme und Äste gehören keiner Altholz-Kategorie an, sondern sind Garten- und Parkabfälle. Hier gehts zur Baumstamm-Entsorgung und Gartenabfall-Entsorgung.
Tipp
Für Holz der Kategorien A1 bis A3 bestellen Sie einen Holzcontainer. Für Holz der Kategorie A4 können Sie bei uns einen Container für imprägniertes Holz bestellen.
Bestellen Sie den passenden Holzcontainer
unbehandeltes & beschichtetes Holz, Möbel, Laminat, Paletten, Bauholz, Holzfaserplatten
Imprägniertes, lackiertes, verbranntes oder behandeltes Holz, Fensterrahmen, Außenpfosten
Vorsicht bei Gartenhäuschen / -möbeln
Damit Gartenmöbel aus Holz witterungsresistenter sind, werden diese in der Regel mit Holzschutzmitteln behandelt. Da mit bloßem Auge nicht zu erkennen ist, welche Hölzer mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, sollten alle Hölzer, welche für den Außenbereich bestimmt sind, als A4 Holz behandelt und entsorgt werden. Dazu zählen unter anderem hölzerne Gartenhäuschen, -zäune und -möbel. Auch viele Terrassenhölzer und Hochbeete aus Holz dürfen nicht in einen normalen Holzcontainer, sondern müssen in einen Container für imprägniertes Holz.
Altholz im Sinne der PCB / PCT – Verordnung
Altholz, welches mit PCB oder PCT belastet ist, darf nicht durch das Recycling in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden und muss auf einer geeigneten Deponie für Sonderabfall beseitigt werden. Obwohl seit 1978 die Verwendung in offenen Systemen in Deutschland verboten ist, befinden sich immer noch Dämm- und Schallschutzplatten im Umlauf, welche mit PCB-haltigen Mitteln behandelt wurden.
Altholz, das nicht eindeutig einer Altholzkategorie zugeordnet werden kann, ist in die nächsthöhere Altholzkategorie einzustufen. Bei Gemischen von Altholz richtet sich die Einstufung nach der jeweils höchsten Altholzkategorie, auch wenn der entsprechende
Wie wird Altholz verwertet?
Altholz der Kategorie A I-A II wird stofflich weiterverwertet, meist zu Span- oder Faserplatten. Diese können dann in z.B. Schränken weiterverwendet werden. Altholz der Kategorie A III und A IV wird meist energetisch verwendet. Das Altholz wird in Biomassekraftwerken verbrannt und erzeugt so Elektrizität oder Wärme. Altholz, welches mit PCB behandelt wurde, muss auf einer geeigneten Sonderabfall-Deponie beseitigt werden und darf weder eine stofflichen, noch einer energetischen Verwertung zugeführt werden.
Grund hierfür ist, dass das Holz mit Giftstoffen belastet ist, welche bei der bei stofflichen Wiederverwertung in den Stoffkreislauf gelangen und bei der Verbrennung (=energetische Verwertung) in die Luft gelangen können.
Die Universität Hamburg hat im März 2018 eine Studie veröffentlicht, die sich mit dem Aufkommen und der Verwertung von Altholz in Deutschland beschäftigt hat. Es wurden Daten aus 2016 analysiert, mit dem Ergebnis, dass im Jahr 2016 insgesamt 6,6 Millionen Tonnen Holz entsorgt wurden. Neben dem Gesamtaufkommen wurden in dieser Studie auch die Verwertungswege untersucht. Im Jahr 2016 wurde ein Großteil des Altholzes (65,9%) einer energetischen Verwertung zugeführt, wohingegen 26,5% des Altholzes zur Herstellung von Spanplatten genutzt wurde.
Holzschutzmittel
Holzschutzmittel sind Wirkstoffe, welche einen Befall von Holz durch holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen verhindern sollen oder einen solchen Befall bekämpfen. Wenn Altholz mit einem der folgenden Holzschutzmittel behandelt wurde, ist es als Altholz der Kategorie A IV einzuordnen und zu entsorgen:
- DDT
- PCP
- Teeröle
- Organozinnverbindungen
- Quecksilberverbindungen
- Arsenverbindungen
- Chromverbindungen
- Bleiverbindungen (in Farben)
- Chromverbindungen (in Farben)
- Cadiumverbindungen (in Farben)
Wer sein Dach aus- bzw. umbauen möchte, sollte sich über die verwendeten Holzschutzmittel informieren. Um ein Verfaulen des Holzes zu vermeiden wurden im Dachbereich die verwendeten Hölzer besonders oft und intensiv mit Holzschutzmitteln behandelt. Werden die alten Hölzer bei der Renovierung gesägt oder geschliffen, gelangen die teilweise giftigen Holzschutzmittel in die Atemluft und so in den Körper. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, untersucht das Holz auf Holzschutzmittel und trägt bei der Bearbeitung des Holzes eine Atemschutzmaske.