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Welche Vorschriften gelten bei belasteten Holzabfällen?
Holz verwittert bekanntlich sehr schnell, da es sehr anfällig gegenüber Frost, Feuchtigkeit, Bakterien, Pilzen und Insekten ist. Um insbesondere Hölzer für den Außengebrauch oder für Dachstühle gegen diese Umwelteinflüsse zu schützen und das Holz haltbarer zu machen, muss es mit Wachs, Ölen oder Chemikalien behandelt werden. Derartig belastetes Holz erfordert eine spezielle Entsorgung gemäß der Altholzverordnung, die am 01. März 2003 in Kraft getreten ist. Sie legt fest, wie Holzabfälle in Deutschland richtig entsorgt werden müssen. So sind größere Mengen Holz fachgerecht über einen Containerdienst oder einen anderen, spezialisierten Entsorgungsfachbetrieb zu entsorgen. Hintergrund der Verordnung war vor allem die Wiederverwertung von (Holz-)Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Wie wird Holz klassifiziert?
Wie bei vielen anderen Abfallarten gilt auch hier: Holz ist nicht gleich Holz. Welche Kosten für das Entsorgen von Holzabfällen entstehen, hängt nicht primär von der Menge, sondern von der Art der Behandlung ab. In diesem Zusammenhang wird zwischen den folgenden Holzkategorien unterschieden:
- A1 Holz: Naturbelassenes, nicht behandeltes Holz: Dieser Holztyp wurde ausschließlich mechanisch bearbeitet (gesägt, gehobelt, geschliffen) und nicht mit Fremdstoffen verunreinigt.
- A2 Holz: Behandeltes Holz: Unter diese Kategorie fällt beschichtetes, gestrichenes, lackiertes, verleimtes oder anderweitig behandeltes Holz.
- A3 Holz: Belastetet Holz: Zu dieser Gruppe gehört Holz, das mit halogenorganischen Stoffen (Brom-, Chlor- oder Jod-Verbindungen) behandelt wurde.
- A4 Holz: Imprägniertes Holz: Dieser Typ wurde entweder mit Holzschutzmitteln behandelt oder ist derart stark mit Schadstoffen belastet, dass er keiner anderen (Alt-)Holzkategorie zugeordnet werden kann.
Tipp: Holz der Klassen A1 bis A3 können Sie in einem normalen Holz Container entsorgen.
Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber gemäß der PCB/PCT-Abfallverordnung vom 26. Juni 2000 eine weitere Klassifizierung von Holz vor. So gilt Holz, das mit PCB oder PCT belastet ist, als gefährlicher Sonderabfall und darf nicht in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Stattdessen muss es von einem geeigneten Fachunternehmen vernichtet werden. Zwar ist der Einsatz von PCB (polychlorierte Biphenyle) und PCT (polychlorierter Terphenyle) in Deutschland seit 1978 strikt untersagt; trotzdem sind die Schadstoffe noch in vielen (alten) Gebäuden vorhanden, insbesondere in Dämm- und Schallschutzelementen.
Wie erkennt man A4 Holz?
Oft ist es alles andere als einfach, behandeltes Holz von unbehandelten Holzabfällen zu unterscheiden. Wurde das Holz von Ihnen selbst verbaut, wissen Sie natürlich genau, ob und inwieweit das Holz behandelt wurde – das ist jedoch vergleichsweise selten der Fall. Problematisch wird es, sobald es sich um ein gekauftes Gebäude oder ein Auftragsprojekt handelt – denn eine etwaige Behandlung ist dem Holz nur selten direkt anzusehen. Der deutlichste Hinweis auf behandeltes Holz ist ein (farbiger) Anstrich, wie z.B. bei einem lackierten Gartenzaun. Auch eine glänzende Oberfläche weist deutlich auf eine Behandlung mit Ölen oder Chemikalien hin. Generell ist Holz, welches lange den Witterungsbedingungen ausgesetzt ist wie zum Beispiel Zäune/Masten oder Gartenhäuser mit großer Wahrscheinlichkeit imprägniert und somit der Holzkategorie A4 zuzuordnen. Mit der bloßen Betrachtung der Oberfläche lässt sich jedoch nicht eindeutig klären, ob das Holz behandelt wurde oder nicht. Daher kann auch scheinbar unbelastetes Holz durchaus Schadstoffe enthalten, die z.B. seiner Konservierung dienen. Deshalb sollte Holz, das nicht eindeutig zugeordnet werden kann, unbedingt wie behandeltes Holz gesammelt und entsorgt werden.
Was darf in Container für A4 Holz?
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unbehandeltes, beschichtetes, gestrichenes oder imprägniertes Holz (A1, A2, A3 oder A4)
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Holz aus dem Außenbereich (z.B. Zäune, Gartenhäuser, Gartenzäune oder Gartenmöbel, Außentüren und Außenfenster)
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Holz aus dem Innenbereich (z.B. Möbel, Türen, Laminat & Parkett)
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Verbranntes Holz (Brandholz) oder Holz aus dem Abbruch von Fachwerkhäusern
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Dachbalken oder anderes Dachholz
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Bahnschwellen
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kesseldruckimprägniertes Holz (z.B. Sandkästen)
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kleine Anhaftungen wie Nägel, Schrauben, Scharniere oder Tapete
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Holzkisten, Kabeltrommeln, geleimtes Holz, Bauholz
Was darf man nicht in Container für A4 Holz?
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Glas (z.B. Fensterglas)
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Größere Anhaftungen aus Kunststoff oder Metall
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Grünschnitt oder Baumschnitt
Wie voll darf ein Container für A4 Holz beladen werden?
Um einen sicheren Transport gewährleisten zu können, darf der Container für A4 Holz nicht höher als 10cm unterhalb der Oberkante befüllt werden. So wird verhindert, dass bei der Fahrt Holzstücke aus dem Container fallen und eine Gefahr für andere darstellen. Achten Sie beim Befüllen bitte darauf, dass der Inhalt nicht über den Container hinausragt (10cm unterhalb der Oberkante) und bei der Fahrt nichts verrutschen kann. Um den Containerinhalt bestmöglich nutzen zu können, empfiehlt es sich zuerst die großen Stücke einzufüllen und die Hohlräume mit kleineren Holzstücken aufzufüllen.
Übersicht der Containergrößen für imprägniertes Holz
Bei ecoservice24 bieten wir Ihnen zur Entsorgung von Holz der Kategorie A4 sieben verschiedenen Containergrößen (3 - 40 m³ Volumen) an. Haben Sie nur eine kleine Menge an A4 Holz zu entsorgen, reicht meist ein Container mit 3m³ Volumen. Bei größeren Baumaßnahmen (z.B. Dachsanierung) lohnt es sich in der Regel einen größeren Container zu bestellen, sodass Sie genügend Kapazität für die Entsorgung von belastetem Holz haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie viel Abfall Sie zu entsorgen haben, bestellen Sie lieber direkt einen großen Container, da dies meist günstiger ist, als im Nachhinein einen weiteren kleinen nachzubestellen.

3 m³ Container für A4 Holz
- Höhe: 1,00 m
- Breite: 1,50 m
- Länge: 2,30 m

10 m³ Container
- Höhe: 1,80 m
- Breite: 1,90 m
- Länge: 4,00 m

40 m³ Container für A4 Holz
- Höhe: 2,40 m
- Breite: 2,50 m
- Länge: 7,20 m

5 m³ Container für Holz A4
- Höhe: 1,30m
- Breite: 1,80m
- Länge: 3,10m

20 m³ Container für Holz A4
- Höhe: 1,25 m
- Breite: 2,50 m
- Länge: 6,50 m

7 m³ Container für Holz A4
- Höhe: 1,50m
- Breite: 1,80m
- Länge: 3,50m

30 m³ Container für Holz A4
- Höhe: 2,00m
- Breite: 2,50m
- Länge: 6,50m
Wie ist mit Schadstoffen belastetes Holz vom Typ A4 fachgerecht zu entsorgen?
In alten Beschichtungen, Farbanstrichen und Imprägnierungen finden sich Stoffe, die heute aufgrund ihrer gesundheitsgefährdenden und umweltschädlichen Wirkung verboten sind. Dazu gehören beispielsweise organische und anorganische Holzschutzmittel (HSM) Wirkstoffe mit Arsen-, Chrom- oder Quecksilberanteilen. Auch DDT- (dichlordiphenyltrichlorethan-), PCP- (pentachlorphenol-) und teerölhaltiges Holz muss fachgerecht ausgebaut, getrennt gesammelt und umweltschonend entsorgt werden.
Container für imprägniertes Holz: Bei uns sind Ihre Holzabfälle in den besten Händen.
Sie suchen nach einem professionellen Ansprechpartner, der behandeltes und mit Schadstoffen belastetes Altholz vom Typ A4 fachgerecht für Sie entsorgt? Bei ecoservice24 sind Sie richtig. Neben der Bereitstellung von Containern in unterschiedlichen Größen – stets optimal auf Ihren Bedarf abgestimmt – sind wir Ihr Fachbetrieb, wenn es um die Entsorgung von Holzabfällen und Gefahrstoffen geht. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, was wir alles für Sie tun können.
Preise und Kosten für die Entsorgung von A4 Holz
Egal für welche Containergröße Sie sich entscheiden: bei ecoservice24 zahlen Sie immer nur den vorher vereinbarten Festpreis. Der Preis ist abhängig von der Containergröße, der Abfallart, der Lieferadresse und der Standzeit des Containers. Im Mietpreis ist eine Standzeit von vierzehn Tagen (inklusive Wochenende) bereits enthalten, ebenso der Transport sowie die Entsorgungskosten. Stornierungen sind bis 24h vor Containerlieferung kostenlos.
3 m³ Container für A4 Holz | ab | 236,00 € |
5 m³ Container für A4 Holz | ab | 277,00 € |
7 m³ Container für A4 Holz | ab | 325,00 € |
10 m³ Container für A4 Holz | ab | 393,00 € |
Wie bestelle ich Container für A4 Holz?
Um einen Container für die zur Holz-Entsorgung zu bestellen, geben Sie oben auf dieser Seite Ihre Postleitzahl ein. Nach einem Klick auf Preise anzeigen sehen Sie die Komplettpreise für alle verfügbaren Containergrößen. In diesem Preis ist bereits das Aufstellen und Abholen des Containers, die Entsorgung sowie eine Standzeit von vierzehn Tagen (inklusive Wochenende) enthalten. Sollten Sie den Container länger als zwei Wochen benötigen, können Sie dies gerne tun. Wir berechnen Ihnen pro angefangene Woche eine Containermiete von 20 Euro.
Wählen Sie die für Ihr Bauprojekt (z.B. Ladenumbau) passende Containergröße aus und geben Sie uns Ihr gewünschtes Lieferdatum, an dem wir den Container aufstellen sollen. Wenn Sie bereits wissen, wie lange Sie den Container benötigen, können Sie auch direkt ein Abholdatum angeben, andernfalls können Sie dies auch gerne später angeben. Zuletzt benötigen wir von Ihnen noch den Aufstellort (wo soll der Container stehen?) sowie die Lieferadresse. Am Tag der Lieferung kontaktiert Sie der Fahrer vor Eintreffen telefonisch, um den Container nach Ihren Wünschen zu platzieren.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Container auf öffentlichem Grund (z.B. öffentlicher Parkplatz oder Bürgersteig) abstellen möchten, benötigen Sie eine Stellgenehmigung. Gerne helfen wir Ihnen beim Einholen dieser Stellgenehmigung. Wenn Sie zusätzlich noch Halteverbotsschilder benötigen, kümmern wir uns gerne darum.
Entsorgung von behandeltem & imprägniertem Altholz: Was geschieht mit meinen Abfällen?
Ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen ist heutzutage wichtiger denn je. Zwar kann Holz der Kategorien A3 und A4 nicht in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden; dennoch besteht auch hier die Möglichkeit, die Abfälle mit größtmöglicher Effizienz zu nutzen. So werden Holzabfälle vom Typ A3 und A4 meist energetisch verwendet: Wir übergeben Ihr Holz z.B. an Biomassekraftwerke, die es verbrennen und zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme nutzen. Bei PCB- / PCT-haltigem Holz ist das allerdings nicht möglich. Grund hierfür sind die Giftstoffe, mit denen das Holz belastet ist: Diese dürfen unter keinen Umständen zurück in den Wertstoffkreislauf gelangen und auch nicht verbrannt werden, da die Gifte bei der Verbrennung freigesetzt werden und in die Atemluft gelangen könnten. Dementsprechend muss Holz von dieser Kategorie ordnungsgemäß gelagert und von einem ausgewiesenen Fachbetrieb vernichtet werden.