Draußen wird es sonniger und wärmer, der Garten beginnt sich von seiner schönsten Seite zu zeigen - aber er braucht nun auch viel Aufmerksamkeit und Pflege. Beim Beschneiden von Hecken und der Entsorgung des Grünschnitts ist einiges zu beachten.

Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt - auch in den Sommermonaten. Nur das Beschneiden über den Zuwachs des letzten Jahres hinaus ist nicht erlaubt. Genaueres dazu, steht im Verlauf dieses Artikels.

Weitere Abfallarten, die bei der Gartenpflege anfallen:

Gartenabfall wie Baumstämme und größere Äste gehören nicht in den Grünschnitt Container, sondern in einen separaten Container für Baumstämme und Wurzeln.

Steine dürfen nicht mit in den Grünschnitt Container hinein. Wenn bei der Gartengestaltung als Gartenabfall viele große Steine entsorgt werden müssen, lohnt es sich direkt einen Container für Erde mit Steinen zu bestellen, um kostspielige Nachberechnungen zu vermeiden. Andernfalls müssen die Steine vor der Entsorgung aussortiert werden.

Aufpassen sollte man, wenn man Erdaushub entsorgen möchte: Die Grasnarbe muss vollständig entfernt werden, bevor man das Erdreich bearbeitet. Befinden sich Steine in der Erde die größer als 10 cm sind, bestellen Sie dafür einen Container für Bauschutt mit Erde.

Was darf in den Grünschnitt Container?

Folgenden Gartenabfall können Sie im Grünschnitt Container entsorgen:

Das darf rein

  • Laub
  • Stroh (ohne Mist & Erde!)
  • Gras (ohne Erde)
  • Unkraut (ohne Erde)
  • Äste, Wurzeln, Sträucher
  • kleinere Baumstämme

Das darf NICHT rein

Entsorgung über den Wertstoffhof

Gartenabfall wie alte Terassenstühle, -dielen, Gartenzäune oder Häuschen aus Holz dürfen nicht einfach in einem Holzcontainer entsorgt werden, da es sich um Holz der Kategorie A IV handelt. Imprägniertes Holz kann beim Wertstoffhof gegen eine Gebühr abgegeben werden. Mehr zum Thema behandeltes / unbehandeltes Holz finden Sie in unserem Ratgeber.

Was müssen Sie beim Rückschnitt beachten?

1. Wann dürfen Hecken generell geschnitten werden?

30. September bis 28. Februar! Das Schneiden von Hecken darf bei Gehölzen nur bis zum 28. Februar durchgeführt werden. Die Rodung von Hecken ist per Gesetz der § 39 V Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ab diesem Zeitpunkt bis zum 30. September untersagt, um brütende Vögel nicht zu stören. Dies gilt auch für Bäume, wenn sie nicht auf Kurzumtriebsplantagen stehen, auf Flächen wachsen die gärtnerisch genutzt werden oder sich nicht im Wald befinden.

2. Welche Ausnahmen gibt es zu diesem Verbot?

Ausgenommen von diesem Verbot sind auch Bäume, die auf Friedhöfen, Grünanlagen, Kleingärten oder Rasensportanlagen stehen.

3. Schutz der Fauna

Nach Paragraph 42 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, die Brut- und Nistplätze von besonders geschützten, wild lebenden Tieren zu zerstören. Dieser Schutz gilt für Natur- und Landschaftschutzgebiete das ganze Jahr über.

Tipp

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Viele Gartenbesitzer wollen der Natur etwas Gutes tun - doch mit der illegalen Müllentsorgung Ihres Grünschnitts im Wald erreichen Sie das Gegenteil. Die Nährstoffzusammensetzung wird von der Verrottung von Gartenabfall empfindlich gestört - so wachsen als Beleg dafür an diesen Stellen oft danach nur noch Brennnesseln, zudem gelangt durch die falsche Entsorgung Nitrat in den Waldboden, das von den Pflanzen in dieser Menge nicht aufgenommen werden kann - so gelangt es in das Grundwasser.

Schnittmaßnahmen

Diese Schnitte dienen dazu, das Wachsen der Triebe im richtigen Maß zu halten - bzw. ein physiologisches Gleichgewicht zu halten, bei dem die Bildung neuer Triebe, die Anlage von Blütenknospen und der Fruchtbehang gleichermaßen gefördert werden.

Winterschnitt

Umfangreiche Korrekturmaßnahmen mit der Säge werden in der vegetations­losen Zeit in den Monaten Dezember und Januar an frostfreien Tagen getätigt.

 

Frühjahrsschnitt

Den Frühling sollten Sie ab März nutzen um Ihren Garten In Ordnung zu bringen. Entfernen Sie abgestorbene und verwelkte Pflanzenteile und  beschneiden Sie ihre Rosen damit diese im Sommer kräftig blühen. Gärtner geben den Rat, mit dem Schnitt erst zu beginnen wenn die Forsythien blühen .Zwischen November und April sollten Sie Ihre Obstbäume beschneiden damit diese später viele Früchte tragen, dies gilt jedoch nicht für Pfirsich und Süßkirsche. Ihren Gartenteich sollten Sie in dieser Zeit von abgestorbenen Pflanzen befreien. Noch im März sollten Sie ihr Erdbeerbeet vorbereiten: ältere und mit Krankheiten befallene Stauden müssen mit der Schere entfernt werden, da diese die Grauschimmelfäule übertragen können. Das Abreißen der Blätter schadet der Erdbeerpflanze.

 

Der Sommerschnitt

Der Sommerschnitt wird auch als Johanni-Schnitt bezeichnet. Dieser wird Ende Juni angegangen,und geht oft bis Ende Juli. Dieser Schnitt dient bei zahlreichen Gartengehölzen der Formgebung. Jedoch ist der Grund bei Obstgehölzen ein Anderer: er dient dazu, einen hohen und anhaltenden Ernteerfolg zu erzielen.

 

Der Belichtungsschnitt

Dieser dient der Qualitätsverbesserung bei Kernobst ab August vor der Ernte. Bei Steinobst dagegen nach oder während der Ernte.

Froschperspektive Bäume im Wald, blauer Himmel

Gefahren bei falscher Entsorgung: Gartenabfälle gehören nicht in den Wald!

Zu Grünschnitt gehört der gemähte Rasen: Lädt man diesen im Wald ab, führt dies zu Fäulnis und die Gärprozesse können unter Luftabschluss sogar zu Selbstentzündung führen - als Folge können Waldbrände entstehen. Der entstandene Schimmel führt zum Absterben von Organismen und stört so den natürlichen Nährstoffkreislauf.

Baumschnitt und geschnittene Zweige und Sträucher gelten als Krankheitsüberträger. Oft sind in Gartenabfällen auch Reste von Zwiebeln und Knollen zu finden die im Wald nicht heimisch sind uns so die Flora schädigen und sogar die von ihr abhängigen Tiere verdrängen - der nicht erwünschte Artenwandel wird begünstigt.

Gartenabfälle gehören nicht in den Wald. Die Entsorgung von Grünschnitt und Baumschnitt verstößt gegen das Abfallrecht und gegen waldrechtliche Vorschriften - diese Ordnungswidrigkeit wird mit bis zu 20.000 Euro Bußgeld geahndet. Siehe auch Haftung in der Entsorgung.

Wichtig

Grundsätzlich verboten ist auch die Verbrennung von Gartenabfällen.

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Ein Haufen Grünschnitt vor einem weißen Hintergrund