Vapes und E-Zigaretten entsorgen in praktischer Sammelbox

Fachgerechte Entsorgung von E-Zigaretten und Vapes
Sammelbox bestellen, befüllen & abholen lassen
Nur für gewerbliche Kunden bestellbar
Sammelbox für E-Zigaretten bestellen

Vapes, E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer werden immer beliebter. Gleichzeitig stellen die Geräte eine besondere Herausforderung für die Entsorgung dar: Sie enthalten Elektronik, Kunststoffe und fest verbaute Lithium-Batterien. Werden sie falsch entsorgt, gehen wertvolle Rohstoffe verloren und es können erhebliche Brandgefahren entstehen.

Mit den neuen Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) gelten deshalb seit Mitte 2026 Rücknahmepflichten für Unternehmen, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen. Verkaufsstellen müssen gesetzeskonforme Rücknahmelösungen schaffen – erfahren Sie im Folgenden mehr!

So funktioniert die Sammelbox für E-Zigaretten von ecoservice24

Mit dem Rücknahmesystem von ecoservice24 erhalten Unternehmen eine praktische Komplettlösung für die Sammlung und Entsorgung gebrauchter E-Zigaretten und Vapes.

  1. Bestellen Sie die Sammelbox für E-Zigaretten einfach online.
  2. In der Regel müsste die Box nach 4-5 Tagen durch den Paketdienstleister bei Ihnen angekommen sein.
  3. Mit der Box werden drei ZIP-Beutel geliefert, in denen die zurückgegeben E-Zigaretten gesammelt werden. Tipp: Mit unserem Aufsteller, die mit der Box geliefert werden, können Sie auf die Rücknahme von E-Zigaretten in Ihrer Filiale hinweisen.
  4. Die Beutel werden im brandschutzsicheren Transportbehälter gelagert.
  5. Sobald die Beutel voll sind, beauftragen Sie die Abholung wieder bequem online.
  6. Die Beutel werden abgeholt.

Ihre Vorteile:

  • Sichere Sammlung von Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten in Gefahrgut-Transportbox
  • Fachgerechter Transport gemäß den geltenden Vorschriften
  • Recycling über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe
  • Dokumentation und Nachweisführung

Befüllungshinweise für die Sammelbox

Was darf in die Sammelbox?

  • Einweg-E-Zigaretten (Disposables / Vapes): Einweg-Geräte mit fest verbautem Akku und integriertem Liquid-Tank
  • Mehrweg-E-Zigaretten & Mod-Akkuträger: Wiederaufladbare Verdampfergeräte und Akkuträger (sofern der Akku fest verbaut ist oder zusammen mit dem Gerät entsorgt wird)
  • Elektronische Tabakerhitzer: Akkubetriebene Erhitzer-Systeme (z. B. IQOS, glo)

Was darf nicht in die Sammelbox?

  • Defekte oder beschädigte Geräte: Elektronische Dampfgeräte mit Rissen oder Liquid-Leckagen
  • Lose Liquids & Nachfüllflaschen: Reine Liquid-Flaschen ohne Elektronik (müssen als Chemikalien-/Sondermüll bzw. Plastikverpackung entsorgt werden)
  • Lose, ungeschützte Lithium-Akkus: Separat entnommene Lithium-Ionen-Akkus gehören in gesonderte Batterie-Sammelbehälter (Pole abkleben!)
  • Tabaksticks & Pods ohne Elektronik: Benutzte Tabaksticks (Heets, Neo etc.) gehören in den Restmüll; reine Plastik-Verpackungen in die Gelbe Tonne
  • Andere Elektrokleingeräte: Standard-Elektroschrott ohne gefährliche Bestandteile (AVV 20 01 36).
Eine Sammlung alter elektronischer Geräte wie Computer, Telefone und Tablets, die die Notwendigkeit des Recyclings von Elektronikschrott verdeutlicht.

Warum dürfen Vapes nicht im Hausmüll entsorgt werden?

E-Zigaretten und Einweg-Vapes sind Elektrogeräte. In den Geräten befinden sich Lithium-Ionen-Batterien, elektronische Bauteile sowie unterschiedliche Kunststoffe und Metalle. Gelangen diese Produkte in den Hausmüll oder den Gelben Sack, können beschädigte Batterien Brände in Müllfahrzeugen, Sortieranlagen oder Entsorgungsbetrieben verursachen. Gleichzeitig gehen wertvolle Rohstoffe für das Recycling verloren.

Aus diesem Grund müssen E-Zigaretten getrennt gesammelt und einer fachgerechten Verwertung zugeführt werden.

Rücknahmepflicht für E-Zigaretten ab 1. Juli 2026

Seit dem 1. Juli 2026 müssen alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten, gebrauchte Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche und umfasst unter anderem: Vape-Shops, Kioske, Tankstellen, Tabakfachgeschäfte und Online-Händler.

Die Rückgabe darf nicht an den Kauf eines neuen Produkts gekoppelt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Altgeräte kostenfrei abgeben.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Rücknahmepflicht umfasst insbesondere: Einweg-E-Zigaretten (Vapes), Wiederaufladbare E-Zigaretten, Pod-Systeme, Akkuträger und Elektronische Tabakerhitzer.

Da alle diese Geräte elektrische oder elektronische Komponenten sowie Batterien enthalten, unterliegen sie den entsprechenden Entsorgungsvorgaben.

Besondere Herausforderung: Lithium-Batterien

Viele Einweg-Vapes enthalten fest verbaute Lithium-Ionen-Batterien. Diese können bei Beschädigung, Kurzschluss oder falscher Handhabung erhebliche Brandrisiken verursachen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Sammlung und der Transport der Geräte besondere Anforderungen erfüllen müssen. Eine sichere Lagerung, geeignete Sammelbehälter und ein rechtskonformer Transport sind wesentliche Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme Rücknahme.

Die Rücknahmepflicht für E-Zigaretten und Vapes stellt viele Händler vor neue organisatorische und rechtliche Anforderungen. Gleichzeitig leistet eine professionelle Rücknahme einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Brandschutz. Mit einer passenden Rücknahmelösung können Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, Risiken minimieren und die Kreislaufwirtschaft aktiv unterstützen.

Ein Haufen bunter Vapes und E-Zigaretten vor einem weißem Hintergrund

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