Rücknahmepflicht für E-Zigaretten ab 1. Juli 2026
Seit dem 1. Juli 2026 müssen alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten, gebrauchte Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche und umfasst unter anderem: Vape-Shops, Kioske, Tankstellen, Tabakfachgeschäfte und Online-Händler.
Die Rückgabe darf nicht an den Kauf eines neuen Produkts gekoppelt werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Altgeräte kostenfrei abgeben.
Welche Produkte sind betroffen?
Die Rücknahmepflicht umfasst insbesondere: Einweg-E-Zigaretten (Vapes), Wiederaufladbare E-Zigaretten, Pod-Systeme, Akkuträger und Elektronische Tabakerhitzer.
Da alle diese Geräte elektrische oder elektronische Komponenten sowie Batterien enthalten, unterliegen sie den entsprechenden Entsorgungsvorgaben.
Besondere Herausforderung: Lithium-Batterien
Viele Einweg-Vapes enthalten fest verbaute Lithium-Ionen-Batterien. Diese können bei Beschädigung, Kurzschluss oder falscher Handhabung erhebliche Brandrisiken verursachen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Sammlung und der Transport der Geräte besondere Anforderungen erfüllen müssen. Eine sichere Lagerung, geeignete Sammelbehälter und ein rechtskonformer Transport sind wesentliche Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme Rücknahme.