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Containerdienst Preise – Container zu günstigen Preisen in Mainz bestellen
Neben der Bereitstellung unterschiedlicher Containergrößen für verschiedene Abfallarten bieten wir Ihnen Festpreise statt einer Abrechnung nach Gewicht. Das gibt Ihnen die Chance, die anfallenden Kosten bereits im Vorfeld zu kalkulieren. Im Preis inbegriffen ist der Transport, die Beseitigung des Abfalls sowie eine Containermiete von 14 Tagen. Eine Verlängerung der Standzeit Ihres Containers ist jedoch problemlos möglich. Gegen ein geringes Entgelt organisieren wir zudem gern die Stellgenehmigung für Ihr Containersystem in Mainz.
Unsere Preise in Mainz (Container- / Behältergrößen sowie angebotene Abfallarten können je nach Postleitzahl variieren):
- Baumischabfall: ab 440,00 €
- Baumschnitt und Wurzeln: ab 178,00 €
- Bauschutt: ab 210,00 €
- Bauschutt mit Erde: ab 346,00 €
- Elektroschrott: ab 79,99 €
- Erdaushub: ab 277,00 €
- EPS/ Styropor: ab 7,00 €
- Gewerbeabfall: ab 269,00 €
- Gips: ab 257,00 €
- Grünabfall: ab 160,00 €
- Holz: ab 150,00 €
- Metallschrott: ab 49,99 €
- Mineralwolle: ab 39,05 €
- Poltergut: ab 179,00 €
- Lampen: ab 55,00 €
- Porenbeton: ab 268,00 €
- Sperrmüll: ab 230,00 €
Hinweise für Container-Stellgenehmigung in Mainz
- Der Antrag auf Sondernutzung ist rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Mainz, im Rechts- und Ordnungsamt, zu stellen. Wichtig ist es, die Art und Dauer der Sondernutzung anzugeben, in diesem Fall für die Stellung des Containers.
- Nach der Einreichung des Antrags kann das Amt weitere Erläuterungen einfordern. Dies kann in Form einer Zeichnung, textlichen Beschreibung oder andersweitig geschehen. Bewährt hat es sich, eine Lageskizze beizufügen.
- Sind alle notwendigen Informationen im Amt eingegangen, entscheidet es über die Genehmigung der Stellerlaubnis. Das kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
- Vermeiden Sie es unbedingt, den Container zu stellen, bis eine Sondernutzungserlaubnis vorliegt. Andernfalls nehmen Sie eine Ordnungswidrigkeit in Kauf, die von der Stadt Mainz mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro durchgesetzt wird.
- Eine Sondernutzungserlaubnis für Berlin erhalten Sie bei der Stadt Mainz.
Abfall Verordnungen und Gesetze der Stadt Mainz
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2012 legt den ordnungsgemäßen und vor allem umweltverträglichen Umgang mit Abfällen fest. Insbesondere der ressourcenschonende Umgang mit Wertstoffen und deren Wiederverwendung spielen eine wichtige Rolle. Kann der Abfall nicht recycelt werden, ist zumindest eine energetische Verwertung, bzw. umweltschonende Beseitigung von den Entsorgungsbetrieben vorzunehmen. Neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sorgen Verordnungen und Gesetze auf Länderebene und in den Kommunen für weitere Bestimmungen, die bei der Abfallentsorgung eingehalten werden müssen. Näheres erfahren Sie im Kreislaufwirtschaftsgesetz
Mainzer Satzung zur Sondernutzung öffentlicher Straßen
Egal ob Privatperson oder Unternehmen: Haben Sie keine Möglichkeit, den Container in Mainz auf Ihr Grundstück stellen zu lassen, können Sie stattdessen eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Diese erlaubt es, dass wir Ihren Container auf einer öffentlichen Straße oder einem Gehweg abstellen dürfen. Die Sondergenehmigung ist von Ihnen bei der Stadtverwaltung Mainz abzugeben. Planen Sie unbedingt etwas mehr Zeit bei der Bearbeitung ein und kümmern Sie sich rechtzeitig um den Antrag. Im schlimmsten Fall kann es sonst passieren, dass Sie den Container zu Ihrem Wunschtermin abbestellen müssen, da keine Erlaubnis vorliegt. Um Ihnen den Aufwand zu ersparen, übernimmt Ecoservice24 gerne die Beantragung der Stellgenehmigung für Sie.
Weitere Städte
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