Befüllung
Bitte achten Sie auf die korrekte Befüllung des Containers. Welche Abfälle in den jeweiligen Container dürfen, erfahren Sie auf der Bestellseite des Containers und im FAQ-Bereich. Zusätzlich können Sie die Füllhinweise hier downloaden.
Welche Inhalte in Ihren Container dürfen, finden Sie auf der jeweiligen Produktseite des Containers. Alternativ können Sie sich hier die Befüllungshinweise als PDF herunterladen.
Wir können gerne versuchen Ihnen einen Container mit Deckel oder Ladeklappe zu stellen. Wir müssen jedoch hinzufügen, dass wir dies nicht garantieren können.
Schreiben Sie den Wunsch in das entsprechende Hinweisfeld und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.
Für die Bereitstellung eines 3- 10 cbm Containers mit Deckel oder Ladeklappe berechnen wir Ihnen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,00 € brutto. Die meisten Abrollcontainer haben keinen Deckel. Sie können jedoch einen Abrollcontainer mit einer Klappe bestellen. Hierfür berechnen wir Ihnen ebenfalls eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 25,00 € brutto.
Ein Schloss müssen Sie sich beim Deckelcontainer selbst besorgen, dies wird nicht mitgeliefert.
Für schwere Abfälle wie Bauschutt, Erdaushub und Porenbeton können wir keine Container mit Deckel liefern, da bei Leerung des Containers (=kippen), der Deckel beschädigt werden würde.
Alternativ können Sie auch eine Plane über den Container legen und diese z.B. mit Steinen beschweren oder festbinden, für gewöhnlich reicht dies aus.
Gemäß §8.3 Gewerbeabfallverordnung müssen Baustellen die mehr als 10m³ Abfälle haben, grundsätzlich die Entsorgung dokumentieren und darlegen können, warum Abfälle nicht getrennt worden sind.
Dies gilt z.B. wenn Sie Abfälle wie z.B. Bauschutt mit sonstigen Abfällen vermischen (=Baumischabfall).
Wir empfehlen daher schwere Abfälle wie Bauschutt, zumindest von leichten Abfällen wie z.B. Gewerbeabfall, zu trennen. Dies ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern Sie sparen sogar Geld in der Entsorgung!
Wir bieten unsere Containerleistungen zum Pauschalpreis an - unabhängig davon, wie schwer der Container befüllt ist.
Das technisch maximal zulässige Gewicht eines Containers können Sie der Prüfplakette auf dem Container entnehmen.
Was ist die Abfallerzeugernummer?
Die Abfallerzeugernummer ist eine Registrierungsnummer, die den Ort des Abfallanfalls kennzeichnet.
Es handelt sich um eine deutschlandweit geltende Verordnung – die eine elektronische Erfassung aller gefährlichen Abfälle in Deutschland ermöglicht und kontrolliert
Beispiel für eine Abfallerzeugernummer: LE97C0123
Wann wird diese gebraucht?
Als Gewerbetreibender benötigen Sie grundsätzlich eine Erzeugernummer, wenn die jährliche Gesamtmenge an gefährlichen Abfall pro Baustelle und Abfallart voraussichtlich über 2,0 t liegt.
Mit einem 10 cbm Absetzcontainer Holz A IV sowie einem 20 cbm Absetzcontainer für Mineralwolle werden Sie höchstwahrscheinlich die Grenze überschreiten.
Wo wird diese beantragt?
Die Abfallerzeugernummer können Sie bei der Abfallbehörde Ihrer Kommune beantragen. Die Kosten können je Stadt variieren.
Wir benötigen die Abfallerzeugernummer vor Abholung des Containers. Sollte diese nicht vorliegen, kann der Container sonst nicht abgezogen werden.
Es ist schwierig, die Menge und damit verbundene Anzahl und Größe der Container zu schätzen. Wir können Ihnen gerne Empfehlungen, jedoch keine Garantien abgeben. Im Zweifel sollten Sie den größeren Container wählen, denn Abfallmengen werden häufig unterschätzt.
Der Container darf max. bis 10 cm unterhalb der Oberkante beladen werden! Bitte achten Sie auch darauf, dass die Befüllung gleichmäßig im Container verteilt ist und der Inhalt sich beim Transport nicht wesentlich verlagern kann.
Bei überfüllten Containern können sich Teile der Ladung während des Transportes lösen und andere Straßenverkehrsteilnehmer gefährden.
Falls bei Abholung auffällt, dass der Container überladen ist, müssen wir Ihnen leider eine Leerfahrt in Rechnung stellen.
Beispiel überladener Container:
Das technisch maximale Füllgewicht des Containers (siehe Plakette auf Container) darf nicht überschritten werden.
Alle unsere Leistungen bieten wir zum Pauschalpreis an, d.h. nicht genutztes Containervolumen verfällt.