Kleine Fehlbefüllung - hätte man dies nicht einfach entfernen können?

Vom losen Blick in den Container können wir nicht erkennen, ob eine kleine oder große Fehlbefüllung vorliegt. Entsprechend wird der Container ausgekippt und kontrolliert. Sollte der Container größere Fehlbefüllungen vorweisen, müssen wir diese nachberechnen. 

Weiterhin ist insbesondere bei gefährlichen Abfällen zu beachten, dass ein schlichtes Aussortieren nicht die Verunreinigung beseitigt. Der restliche Abfall ist durch Lagerung, Transport und Kippen des Behälters mit dem gefährlichen Abfall in Kontakt gekommen („vermengt“) und somit auch „kontaminiert“ worden (siehe KrWG §9 Vermischungsverbot).