Kann der Container auch auf öffentlichen Grund gestellt werden?
Ja, der Container kann auch auf öffentlichen Grund gestellt werden, sofern eine gültige Stellgenehmigung vorliegt. Diese können Sie entweder selber bei der zuständigen Kommune einholen oder hier bei uns bestellen.
Sollte sich am Liefertag herausstellen, dass der Abstellort für die Lieferung nicht geeignet ist, erfolgt keine Aufstellung und es fallen Kosten der Leerfahrt an. Gemäß § 6.5 - § 6.7 unserer AGB ist der Kunde dafür verantwortlich einen geeigneten Stellplatz für den Container / Behälter bereitzustellen.