Stellgenehmigung für Container

Genehmigung zum Container auf der Straße aufstellen - ohne viel Papierkram
Für Container 3 - 10 m³
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Was ist eine Stellgenehmigung?

Eine Stellgenehmigung (oder auch Sondernutzungserlaubnis) ist die Genehmigung der jeweiligen Gemeinde, dass öffentliche Flächen für private Zwecke genutzt werden dürfen. Sobald Sie eine öffentliche Fläche (z. B. Straße, Gehweg, Parkplatz) für sich selber nutzen, benötigen Sie eine Stellgenehmigung – so auch, wenn Sie beispielsweise Ihren Bauschuttcontainer auf einem öffentlichen Stellplatz abstellen möchten. Die Stellgenehmigung muss bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden und diese entscheidet dann, ob der Container an der gewünschten Stelle mit oder ohne Auflagen aufgestellt werden kann oder ob ein anderer Stellplatz für den Container gesucht werden muss.

Absolutes Halteverbot Schild

Was ist eine Halteverbotszone?

Eine Halteverbotszone ist die mobile Variante der dem Autofahrer bekannten Halteverbotszone. Diese ist für einen festgelegten Zeitraum gültig und sorgt dafür, dass die Containerstellfläche am Tag der Containerlieferung nicht durch parkende Autos blockiert ist. Hierzu werden die Schilder einige Tage vor der Containergestellung aufgestellt.Insbesondere in Innenstädten (wie beispielsweise bei einem Ladenumbau) ist Parkraum häufig knapp, weshalb mit der Halteverbotszone sichergestellt werden kann, dass genügend Platz ist um den Container sicher abzustellen.

Was gehört zur öffentlichen Fläche?

Jegliche Flächen, welche nicht zu Ihrem Eigentum gehören und der Allgemeinheit zugänglich sind, zählen zu den öffentlichen Flächen. Wendehammer und das Ende einer Sackgasse sind auch öffentliche Fläche und wenn hier ein Container gestellt werden soll, muss eine Genehmigung beantragt werden. Auch der Parkplatz vor Ihrem Haus, der zwar nur von Ihnen genutzt wird, zählt ebenfalls zu öffentlichen Flächen.

Bei der Bestellung von Stellgenehmigungen für Container bitte beachten

Wenn Sie eine Stellgenehmigung oder Halteverbotszone bei uns bestellen, ist es besonders wichtig, dass Sie uns exakt mitteilen, wo der Container stehen soll. Idealerweise schicken Sie neben der schriftlichen Beschreibung, wo der Container stehen soll, noch Fotos vom gewünschten Stellplatz mit. So ist direkt ersichtlich, wo beispielsweise Ihr Grünschnittcontainer hingestellt werden soll und ob eine Gestellung an dieser Stelle möglich ist. Bei der Auswahl des Stellplatzes müssen die geforderten Mindestbreiten berücksichtigt werden, da sonst eine Containergestellung nicht möglich ist.

Container abstellen auf Bürgersteig, Straße oder in Fußgängerzone?

Die Gemeinden und Städte möchten, dass durch in der Öffentlichkeit aufgestellte Container möglichst wenig Personen behindert werden. Deshalb versuchen die Behörden, wenn möglich den Container am Straßenrand bzw. auf PKW-Parkplätzen zu platzieren und so den Bürgersteig freizuhalten. Ist es nicht möglich den Container am Straßenrand oder auf Parkplätzen abzustellen, ist auch eine Gestellung auf dem Gehweg möglich, allerdings nur unter Einhaltung von Mindestabständen. Diese Mindestbreiten sind in der RSA 95 festgehalten und betragen für

  • Fahrbahnen 2,75 m
  • Gehwege 1,0 m
  • Radwege ohne Gegenverkehr 0,8 m
  • gemeinsame Geh- und Radwege 1,6 m
  • Fußgängerzonen 3,5 m

Diese Abstände sind als absolute Minimalabstände zu sehen, da einige Städte zur Ausstellung der Genehmigung größere Abstände fordern, beispielsweise eine Fahrbahnbreite von 3 - 3,5 m oder eine Gehwegbreite von 1,5 m. Das Aufstellen eines Containers in einer Fußgängerzone ist zusätzlich noch dadurch erschwert, dass einige Städte besondere Auflagen hierzu haben. Der Container darf beispielsweise nur zu festgelegten Lieferzeiten gebracht und auch wieder abgeholt werden. Auch verbieten es einige Städte, dass der LKW den Container am Wochenende abholt, oder dass der Container über das Wochenende in der Fußgängerzone verbleibt.

Achtung

In vielen Fällen geht die Forderung der Gemeinden über die der RSA 95 hinaus. Beispiel Köln: 1,5 m Mindestbreite für Gehwege

Container auf der Straße abstellen - Kosten

Städte und Gemeinden können die Gebühren für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis frei festlegen, weshalb die Kosten für das Container auf der Straße abstellen sich regional unterscheiden. Die Preise für die Stellgenehmigungen, die Sie bei uns bestellen können, gelten immer für 7 Tage. Unten sehen Sie, wie teuer die Stellgenehmigung in einigen Beispielregionen ist. Um den Preis für Stellgenehmigungen in Ihrer Region zu erfahren, geben Sie einfach oben Ihre Postleitzahl ein.

Wenn Sie den Container länger auf öffentlicher Fläche abgestellen wollen, können bei uns die Stellgenehmigung einfach jeweils um weitere 7 Tage verlängern. 

Nürnberg
Nürnberg
Ab 71,00 €
Wuppertaler Schwebebahn im Sonnenuntergang
Wuppertal
ab 71,00 €
Bielefeld
Bielefeld
ab 61,00 €
Mainz im Sonnenschein
Mainz
ab 82,00 €
Münster Marktplatz bei Sonnenschein
Münster
ab 92,00 €
Kiel
Kiel
ab 82,00 €
Augsburg von oben
Augsburg
ab 61,00 €
Fahrradfahrer in der Stadt
Paderborn
ab 112,00 €
Kassel
Kassel
ab 71,00 €
LKW mit grünen Container von hinten
Leverkusen
ab 112,00 €
Container wird von Kran gehoben im Hintergrund ein Haus mit Grüst und blauer Himmel
Ludwigshafen
ab 92,00 €
Fahrradfahrer in der Stadt
Oldenburg
ab 92,00 €

Wer haftet für auf der Straße abgestellte Container?

Für Schäden, welche durch einen unzureichend gesicherten Container entstehen, haftet der Kunde, welcher den Container bestellt hat. Kommt dieser seiner Sicherungspflicht (z. B. mit Warnbaken) nicht nach, haftet er für eventuell aufgekommene Schäden oder anderen Ansprüchen. Auch bei einer fehlenden Genehmigung haftet der Auftragnehmer, also der Kunde. Stellen Sie also sicher, dass der Contaienr verkehrssicher aufgestellt ist und Sie insbesondere eine Stellgenehmigung für den Container haben. In unserem Ratgeber haben wir noch mehr Fragen zur Haftung bei der Entsorgung beantwortet.

Nahaufnahme einer Warnbarke

Warnbaken zur Verkehrssicherung

Wenn Sie einen Container auf der Straße abstellen, darf von diesem zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für andere ausgehen. In einigen Teilen Deutschlands müssen deshalb Container, zusätzlich zu der vorgeschriebenen Reflektorfolie, mit Warnbaken markiert werden. Diese sind nicht im Preis unserer Stellgenehmigung oder der Containerbestellung enthalten und müssen von Ihnen selbst besorgt werden. Von den folgenden Städten bzw. Regionen wissen wir, dass dort Warnbaken zur Verkehrssicherung benötigt werden:

  • Friedrichshafen
  • Jünkerath
  • Marbach am Neckar
  • Reutlingen
  • Weinheim
  • Wiesbaden

Kann ich auch selber eine Stellgenehmigung einholen?

Wenn Sie bei uns einen Container bestellen, können Sie auch selber bei der Gemeinde eine Stellgenehmigung beantragen. Wichtig ist nur, dass Sie uns eine Kopie der ausgeteilten Genehmigung spätestens zwei Tage vor der geplanten Containergestellung zuschicken. Ohne eine Genehmigung der Stadt können wir keine Container außerhalb von Privatgelände aufstellen.

Stellgenehmigung Antrag MÜnchen

Was wird für eine Stellgenehmigung benötigt?

Welche Unterlagen oder Informationen zur Ausstellung einer Stellgenehmigung benötigt werden, hängt von der jeweiligen Gemeine ab und unterscheidet sich teilweise voneinander. So fordern einige Gemeinden einen Lageplan, wohingegen andere nur eine schriftliche Beschreibung des Stellplatzes fordern. Die folgenden Informationen werden werden aber bei den meisten Städten sicher abgefragt:

  • Wer ist Antragsteller?
  • Wo soll der Container stehen? (entweder schriftlich oder mit Lageskizzen)
  • In welchem Zeitraum werden Sie den Container auf der Straße abstellen?
  • Containermaße (Länge, Breite oder Fläche)
  • ggf. Verkehrszeichenplan

Das folgende ist ein Auszug (1. Seite von 7) aus dem Antrag für eine Stellgenehmigung aus der Region München. Hier wird neben dem 7 seitigen Antrag auch ausdrücklich ein vermaßter Verkehrszeichenplan (in vierfacher Ausführung) verlangt.

Brauche ich auch eine Stellgenehmigung, wenn der Container nur einen Tag steht?

Immer, wenn Sie den Container auf der Straße abstellen möchten, benötigen Sie die Sondernutzungserlaubnis der Stadt – egal ob der Container einen halben Monat (z. B. bei einer Dachsanierung) auf der Straße stehen soll oder nur einen Tag (z. B. bei einer Entrümpelung). Aber nicht nur Container benötigen eine Stellgenehmigung, auch wenn Miettoiletten, Big-Bags oder Bauzäune auf der Straße aufgestellt werden sollen, wird eine Genehmigung der Stadt benötigt.

Müll von Passanten vermeiden

Besonders wenn Ihr Container so steht, dass viele Passanten oder unbeteiligte Dritte an diesem vorbei kommen passiert es, dass diese den Container nutzen, um ihren Müll illegal zu entsorgen. Durch den illegal eingefüllten Abfall kann schnell aus einem Container für Bauschutt ein Container für Baumischabfall werden, da neben Bauschutt sich nun auch nicht mineralische Abfälle (Verpackungen etc.) im Container befinden. Diese müssen aufwendig aussortiert werden, weshalb die Entsorgungskosten 3 - 5x so hoch sind.

Lösung für dieses Problem: Einfach eine Plane über den Abfall im Container legen und diese in den Ecken mit Steinen beschweren. Ein Vorteil einer Plane gegenüber einem Container mit Deckel ist, dass Deckelcontainer bei vielen Abfallarten nicht genutzt werden können, da beispielsweise Erde mit großen Steinen den Deckel beim Kippen beschädigen würde.

Ein Formular auf welchem ein gelber Kulli liegt

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