Was besagt die Gewerbeabfallverordnung?

Gemäß §8.3 Gewerbeabfallverordnung müssen Baustellen die mehr als 10m³ Abfälle haben, grundsätzlich die Entsorgung dokumentieren und darlegen können, warum Abfälle nicht getrennt worden sind.

Dies gilt z.B. wenn Sie Abfälle wie z.B. Bauschutt mit sonstigen Abfällen vermischen (=Baumischabfall).

Wir empfehlen daher schwere Abfälle wie Bauschutt, zumindest von leichten Abfällen wie z.B. Gewerbeabfall, zu trennen. Dies ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern Sie sparen sogar Geld in der Entsorgung!