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Containerdienst Preise – Container zu günstigen Preisen in Neuss bestellen
Natürlich spielen beim Container mieten in Neuss nicht nur die Zuverlässigkeit und die Abfallarten eine Rolle, sondern auch die Preise. Was Sie der Container kosten wird, erfahren Sie bei Ecoservice24 schon nach Auswahl von Standort, Abfallart und Containergröße, denn das sind die entscheidenden Punkte, um die Containerdienst Preise zu ermitteln. Das Ergebnis ist ein Festpreis, zu dem keine weiteren Kosten hinzukommen. Ausnahme: Sie buchen weitere Services von uns hinzu, z.B. die Übernahme des Antrags auf Sondernutzung.
Unsere Preise in Neuss (Container- / Behältergrößen sowie mögliche Abfallarten können je nach PLZ variieren):
- Baumischabfall: ab 440,00 €
- Baumstämme und Wurzeln: ab 178,00 €
- Bauschutt: ab 210,00 €
- Bauschutt mit Erde: ab 254,00 €
- Elektroschrott: ab 79,99 €
- EPS / Styropor: ab 7,00 €
- Erdaushub: ab 262,00 €
- Gewerbeabfall: ab 309,00 €
- Gips: ab 257,00 €
- Grünabfall: ab 160,00 €
- Holz: ab 150,00 €
- Metallschrott: ab 49,99 €
- Mineralwolle: ab 39,05 €
- Poltergut: ab 179,00 €
- Lampen: ab 55,00 €
- Porenbeton: ab 250,00 €
- Sperrmüll: ab 230,00 €
Hinweise für Stellgenehmigung in Neuss
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Neuss – diese Satzung ist für das Container mieten in Neuss relevant, sofern der Container auf öffentlichem Boden steht, z.B. auf der Straße oder auf dem Gehweg.
- Der Antrag auf Sondernutzung sollte mindestens 2 Wochen vor dem Liefertermin des Containers erfolgen. Nur wenn die Erlaubnis erteilt ist, darf der Container aufgestellt werden.
- Sofern durch den Container der Straßenverkehr beeinflusst wird, müssen zusätzliche Sicherungen erfolgen, z.B. das Einrichten von Halteverboten oder Absperrmaßnahmen.
- Zuständig für den Antrag auf Sondernutzung ist das Amt für Verkehrsangelegenheiten in Neuss. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie diesen Antrag und kümmern uns zusätzlich um die evtl. notwendige Einrichtung von Halteverbotszonen.
- Stellgenehmigungen können Sie in Neuss hier online bei der Stadt bestellen:
Amt für besondere Verkehrsangelegenheiten
Besondere Verkehrslenkung
Rheinstr. 18
41456 Neuss
Abfall Verordnungen und Gesetze der Stadt Neuss
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abfallentsorgung in der Stadt Neuss sind auf kommunaler Ebene, auf Bundes- und Landesebene sowie auf EU-Ebene zu finden. Auf Bundesebene ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz relevant. Es regelt seit 1996 die Umsetzung der Vorgaben der EU-Verordnungen für deutsches Recht und betrifft die großen Punkte Abfallvermeidung, Abfall-Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Abfallbeseitigung. Diese Vorgaben werden auf kommunaler Ebene durch die Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Neuss ergänzt.
Satzung über die Abfallentsorgung und Sondernutzung
In der Satzung über die Abfallentsorgung macht die Stadt Neuss genaue Vorgaben zur Verwertung von Abfällen, zur Vermeidung und deren ordnungsgemäßen Beseitigung. Zudem sind in der Satzung die Gebühren für abfallwirtschaftliche Einrichtungen in Neuss enthalten, z.B. die Wertstoffhöfe. Wichtig für das Container mieten in Neuss ist darüber hinaus die Sondernutzungssatzung. Steht der Container auf öffentlichem Grund, stellt das eine Sondernutzung dar, die wiederum an bestimmte Vorschriften und Gebühren geknüpft ist. Diese Sondernutzung muss rechtzeitig vor dem Aufstellen des Containers beantragt werden.
Gewerbeabfallverordnung – spezielle Anforderungen für Gewerbe in Neuss
Für Gewerbetreibende gibt es neben den oben genannten Vorschriften Sonderregelungen, die in der Gewerbeabfallverordnung festgeschrieben sind. Der Fokus dieser Verordnung liegt auf der Abfalltrennung (Trennung gewerblicher Siedlungsabfälle von Bau- und Abbruchabfällen). So gilt z.B. bei Bauabfällen und Abbruchabfällen die Pflicht, Metalle, Glas, Kunststoff, Baustoffe auf Gipsbasis, Holz, Ziegel, Beton, Fliesen/Keramik und Dämmmaterial strikt zu trennen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Trennung technisch unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Der Gewerbetreibende muss in diesem Fall einen Nachweis erbringen, dass die Entsorgung nicht gemäß der Gewerbeabfallverordnung erfolgen kann. Genaueres erfahren Sie in der Abfallwirtschaftssatzung von Neuss.
Wertstoffhöfe in Neuss
Recyclinghof Neuss
Lövelingerstrasse 101
41472 Neuss
Recyclinghof
Duisburger Straße 9 a
41460 Neuss
Neuss-Hafen
Weitere Städte
Trier | Halle (Saale) | Heilbronn | HildesheimBildquelle (Header): Bodoklecksel (August 2007): https://commons.wikimedia.org/wiki/File:HafenNeuss1.jpg | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode