Kann ich öffentliche Verkehrsflächen als Stellplatz nutzen?

Zur Gestellung eines Containers (gilt auch für Miettoiletten oder sonstige Behälter!) auf öffentlicher Fläche (z.B. Straße, Parkplatz oder Gehweg) benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung seitens Ihrer Stadt / Landkreises.

Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie sich selbst darum kümmern, dass die Fläche am Tag der Lieferung des Behälters verfügbar ist (nur Stellgenehmigung benötigt) oder ob vorher Halteverbotsschilder aufgestellt werden sollen (Stellgenehmigung + Halteverbotsschilder benötigt).

Eine Stellgenehmigung (ohne Halteverbotsschilder) können Sie bei Lieferung eines Containers oder Miettoilette direkt bei uns mitbestellen (bitte min. 14 Tage Vorlaufzeit für Lieferdatum beachten!).

Stellgenehmigung:

Wenn wir für Sie eine Stellgenehmigung einholen, ist diese 7 Tage gültig. Danach benötigen Sie eine neue Stellgenehmigung.

Für 3 – 10 m³ Container reicht an Fläche ein normaler Parkplatz aus.

Der LKW benötigt in der Regel  3 PKW Längen Rangierabstand, um den Container rückwärts absetzen zu können. Da kein LKW im rechten Winkel in eine Einfahrt fahren kann, muss ein ausreichender Wenderadius vorhanden sein.

Beim Standort wird zwischen Gehwegen/Radwegen, Fahrbahnen oder Fußgängerzonen unterschieden.  Bei Fußgängerzonen gibt es je nach Stadt besondere Auflagen (z. B. darf der Container nur zu bestimmten Uhrzeiten angeliefert werden und/oder stehenbleiben). Gegebenenfalls sind sogar Einzelgenehmigungen erforderlich.

Hier können Sie eine Stellgenehmigung bei uns bestellen.

Hinweis

Hinweis: Eine Stellgenehmigung ist nicht gleich einer Halteverbotszone! Hier können Sie den Unterschied zwischen einer Stellgenehmigung und einer Halteverbotszone nachlesen.