Stellgenehmigung
Zur Gestellung eines Containers (gilt auch für Miettoiletten oder sonstige Behälter!) auf öffentlicher Fläche (z.B. Straße, Parkplatz oder Gehweg) benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung seitens Ihrer Stadt / Landkreises.
Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie sich selbst darum kümmern, dass die Fläche am Tag der Lieferung des Behälters verfügbar ist (nur Stellgenehmigung benötigt) oder ob vorher Halteverbotsschilder aufgestellt werden sollen (Stellgenehmigung + Halteverbotsschilder benötigt).
Eine Stellgenehmigung (ohne Halteverbotsschilder) können Sie bei Lieferung eines Containers oder Miettoilette direkt bei uns mitbestellen (bitte min. 14 Tage Vorlaufzeit für Lieferdatum beachten!).
Stellgenehmigung:
Wenn wir für Sie eine Stellgenehmigung einholen, ist diese 7 Tage gültig. Danach benötigen Sie eine neue Stellgenehmigung.
Für 3 – 10 m³ Container reicht an Fläche ein normaler Parkplatz aus.
Der LKW benötigt in der Regel 3 PKW Längen Rangierabstand, um den Container rückwärts absetzen zu können. Da kein LKW im rechten Winkel in eine Einfahrt fahren kann, muss ein ausreichender Wenderadius vorhanden sein.
Beim Standort wird zwischen Gehwegen/Radwegen, Fahrbahnen oder Fußgängerzonen unterschieden. Bei Fußgängerzonen gibt es je nach Stadt besondere Auflagen (z. B. darf der Container nur zu bestimmten Uhrzeiten angeliefert werden und/oder stehenbleiben). Gegebenenfalls sind sogar Einzelgenehmigungen erforderlich.
Hier können Sie eine Stellgenehmigung bei uns bestellen.
Sofern wir die Stellgenehmigung für Sie einholen sollen, benötigen wir 7-14 Tage Vorlaufzeit.
Ja. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Stadt bzw. Landkreis.
Wichtig: Schicken Sie uns bitte direkt nach Bestellung des Containers / Miettoilette etc. eine eingescannte Kopie (bzw. Foto) der Stellgenehmigung per E-Mail zu. Eine Gestellung, ohne dass uns die Stellgenehmigung vorliegt, ist sonst nicht möglich.
Jegliche Flächen, welche nicht zu Ihrem Eigentum gehören und der Allgemeinheit zugänglich sind, zählen zu den öffentlichen Flächen. Wendehammer und das Ende einer Sackgasse sind auch öffentliche Fläche und wenn hier ein Container gestellt werden soll, muss eine Genehmigung beantragt werden. Auch der Parkplatz vor Ihrem Haus, der zwar nur von Ihnen genutzt wird, zählt ebenfalls zu öffentlichen Flächen.
Eine Stellgenehmigung ist die Erlaubnis der Stadt eine öffentliche Fläche zum Aufstellen eines Containers zu nutzen - unabhängig davon, ob die Fläche auch frei ist. Wenn Sie nur die Stellgenehmigung haben müssen Sie sich selber darum kümmern, dass der auf der Stellgenehmigung angegebene Containerstellplatz am Tag der Lieferung auch frei ist, das heißt beispielsweise das keine Autos auf der Fläche parken. Wenn der Containerstellplatz durch parkende Autos blockiert wird, kann der Container nicht gestellt werden, da die Stellgenehmigung nur für den ausgewiesenen Platz gültig ist.
Wenn Sie zusätzlich zur Stellgenehmigung noch Halteverbotszonen bestellt haben, müssen Sie sich keine Gedanken darum machen den Containerstellplatz freizuhalten. Die Bestellung von Halteverbotszonen ist nur möglich, wenn auch eine Stellgenehmigung bestellt wird.
Wenn ein Container auf öffentliche Fläche gestellt werden soll, ist es je nach Stadt nicht ausreichend, dass die Container mit Reflektoren ausgestattet sind. Im Normalfall werden die Container mit Reflektoren geliefert. Es müssen ggf. zusätzlich Warnbaken zur Absicherung aufgestellt werden.
Diese sind nicht im Preis unserer Stellgenehmigung oder der Containerbestellung enthalten und müssen von Ihnen selbst besorgt werden.
Über die Notwendigkeit der Warnbaken werden Sie informiert.