Sie möchten einen "richtigen" Baum fällen & abholen lassen? Wir verraten Ihnen, was zu beachten ist und wie Sie am besten vorgehen.

Einen Baum fällen und entsorgen

Haben Sie beim Weihnachtsbaum noch die Möglichkeit, diesen zum Abfuhrtermin an die Straße zu legen, gestaltet sich die Entsorgung bei Bäumen und Wurzeln nicht so einfach. Ebenso stehen Sie möglicherweise vor einem Entsorgungsproblem, wenn Sie nach Weihnachten im Zeitpunkt flexibel bleiben möchten, Ihre Kommune keine Abholung anbietet oder ein im Garten ausgepflanzter Weihnachtsbaum zu groß geworden ist.

Gründe, einen Baum zu fällen, gibt es zahlreiche: Er kann krank sein, aufgrund seiner Größe Nachbarn beeinträchtigen oder bei Sturm ein Risiko darstellen. Vielleicht stört Sie der Baum an aktueller Stelle auch einfach nur oder er ist so groß geworden, dass Sie ihn nicht mehr beschneiden und pflegen können. Der Grund spielt keine Rolle: Bevor Sie einen Baum fällen, müssen Sie prüfen, ob eine Genehmigung benötigt wird. Ob eine Fällgenehmigung benötigt wird, hängt in der Regel von der Größe des Baumes ab. Da es keine einheitliche Regelung zum Stammumfang gibt, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde nachfragen, ab welcher Größe Sie eine Genehmigung brauchen. Die Fällgenehmigung wird übrigens auch im eigenen Garten benötigt.

Sie müssen sich außerdem an vorgeschriebene Zeiträume halten, denn von Frühjahr bis Herbst greift das Bundesnaturschutzgesetzt zum Schutz nistender Vögel (siehe auch Pflanzenreste richtig entsorgen). Aus diesem Grund ist das Fällen von Bäumen, aber auch das starke Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September verboten. Die ideale Zeit zum Baumfällen ist zwischen November und Januar, da die Bäume in dieser Zeit vergleichsweise wenig Wasser eingelagert haben und das Laub die Arbeiten nicht behindert. Für Bäume, welche eine Gefahr für Sie oder andere darstellen, gibt es meist eine Ausnahmeregelung, sodass der Baum auch außerhalb der genehmigten Fällzeiten gefällt werden darf. Die genauen Regelungen für den Baumschutz und Fällgenehmigungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde.

Achtung

Fällen Sie einen Baum ohne eine gültige Fällgenehmigung drohen Bußgelder bis zu 100.000€.

Selbst fällen oder Dienstleister beauftragen?

Das Fällen eines Baumes kann sich je nach Größe, handwerklichem Geschick und verfügbarem Werkzeug als schwierig erweisen. Können Sie den Baum nicht selbst fällen, übernehmen Dienstleister die Arbeit. Das kann für Sie den Vorteil haben, dass auf Wunsch auch die Wurzel ausgegraben wird und sich ein Unternehmen um die Entsorgung jeglicher Baumbestandteile kümmert.
Dies ist allerdings mit nicht unerheblichen Kosten verbunden - bereits für die Fällgenehmigung kann eine Gebühr fällig werden. Kalkulieren Sie dies vorab sorgfältig, können Sie einige Ausgaben sparen, zum Beispiel, indem Teile des Baumes weiterverwertet werden. Kümmern Sie sich selbst um die Entsorgung, kann das ebenfalls zu Einsparungen führen.

Gefällte Bäume verwerten

Wie beim Weihnachtsbaum sind auch im Garten gefällte Bäume bzw. Baumschnitt durchaus geeignet, sie nach dem Fällen zu verwerten. Häckseln Sie Zweige und dünnere Äste, eignet sich auch dies zum Mulchen Ihrer Beete. Die Mulchschicht dient im Winter als Frostschutz für empfindliche Gewächse, kann den Unkrautwuchs eindämmen und verrottet zu nährstoffreichem, natürlichem Dünger. Haben Sie selbst keine Verwendung in dieser Richtung, freut sich vielleicht ein anderer Gartenbesitzer. Äste und Baumstämme bilden, entsprechend zerkleinert, einen ausgezeichneten Vorrat an Kaminholz. Dieses muss zum Ablagern und Trocknen gestapelt werden. Je nach Witterung und Holz eignet es sich nach rund zwei Jahren zum Heizen. Zweige und kleinere Äste, in einer geeigneten Stelle im Garten geschichtet, werden von Insekten und Kleintieren gerne zur Überwinterung angenommen. Zur Kompostierung ist die Zerkleinerung und Durchmischung mit anderen Gartenabfällen sinnvoll, da die Verrottung sonst zu lange dauert.

Eine in der Erde verbliebene Wurzel kann ein willkommenes Dekorationsmittel darstellen und lässt sich mit anspruchslosen Pflanzen wie Hauswurz bestücken. Wenn Sie sich dazu entscheiden die Wurzel weg zu fräsen, beachten Sie bitte, dass das zurückbleibende Gemisch aus Erde und Holz nicht in einem Baumstammcontainer entsorgt werden darf. Selbiges gilt für sonstiges Holz (wie Holzlatten oder imprägniertem Holz, wie z.B. Gartenzäune). Leichter zu entsorgen ist eine Wurzel, wenn Sie ausgebuddelt und zerkleinert oder mit einer sogenannten Wurzelratte bearbeitet wurde. Je nach Wohnort kann es vorkommen, dass Wurzeln nicht in die Biotonne gegeben werden dürfen, bitte fragen Sie auch hier bei Ihrer Gemeinde nach.
Wenn Sie sich dazu entschließen die Wurzel in der Erde ("Stubben") zu belassen, können Sie den Verrottungsprozess beschleunigen, indem Sie tiefe Löcher in die Wurzel bohren und diese mit Kompost befüllen. In einem Container für Baumstämme und Wurzeln darf nur natürlich gewachsenes Holz entsorgt werden, Holzlatten, -balken und -platten entsorgen Sie daher am besten in einem Container für Holzabfall. Große Mengen Laub werden Sie mit einem Container für Grünschnitt los.

Bitte beachten Sie außerdem: Auf keinen Fall sollten gefällte Bäume, auch nicht zerkleinert, in freier Natur abgelegt werden. Das ist wie die illegale Ablage von Weihnachtsbäumen nicht gestattet und wird mit hohen Geldbußen geahndet.
 

Achtung

Ein Gemisch aus Holz und Erde (z.B. nach dem Fräsen) darf nicht in einem Container für Baumstämme und Wurzeln entsorgt werden.

Vorschlag zur Entsorgung: Container als sinnvolle Alternative

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Sie die Entsorgung von Weihnachtsbaum und gefällten Bäumen in Eigenregie in die Hand nehmen oder eine Fachfirma beauftragen. Informieren Sie sich bei Bedarf ausführlich vorab, was Sie gegebenenfalls in die Biotonne geben dürfen und welche allgemeinen Regelungen in Ihrer Gemeinde gelten.

Eine denkbar einfache Lösung ist der Containerdienst von ecoservice24: Tun Sie sich mit Nachbarn zusammen, lohnt sich die Sache ebenso wie bei der Entsorgung großer Bäume - und alle profitieren davon. Zerkleinertes Holz, ordentlich im Container gestapelt, sorgt für ein maximales Aufnahmevolumen und verschafft allen Beteiligten Einsparungen bei der Gartenabfall-Entsorgung.

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Nahaufnahme Tannenbäume

Weihnachtsbaum-Entsorgung - erst komplett abschmücken

Bevor Sie Ihren Weihnachtsbaum entsorgen oder verwerten, müssen Sie ihn abschmücken. Hängen noch Süßigkeiten daran, wird das Abschmücken zu einem Fest für Kinder, die sich naschenderweise sicher gerne an der Aktion beteiligen. Ist der Baum mit Lametta geschmückt, muss dieses aus Umweltschutzgründen restlos entfernt werden: Ältere Produktionen enthalten häufig noch Blei, welches als gefährlicher Abfall (=Sondermüll) separat zu entsorgen ist. Neuere Sortimente sind üblicherweise aus metallüberzogenen Kunststoffen gefertigt und dürfen ebenfalls nicht in den Naturkreislauf gelangen. Haben Sie Kunstschnee oder glitzernde Sprays zur Dekoration verwendet, sind die betroffenen Zweige zu entfernen und ebenfalls gesondert zu entsorgen.

Tipp

Schlagen Sie ein Laken um den Baum, bevor Sie ihn aus der Wohnung tragen, verhindern Sie das Herabrieseln trockener Nadeln.

Entsorgungsmöglichkeiten für Weihnachtsbäume

Zunächst ist zu beachten, um welche Art Weihnachtsbaum es sich handelt. Ein bewurzeltes Exemplar haben Sie vermutlich angeschafft, um es nach den heiligen Tagen auszupflanzen. Bedenken Sie dabei lediglich, dass der Nadelbaum noch wächst und sehr groß werden kann. Das ist kein Hinderungsgrund, denn im Bedarfsfall kann er später unter Berücksichtigung der Gesetze gefällt werden. Ebenfalls bedenken sollten Sie, dass sich die Wurzeln flach und weiträumig unter der Erde ausbreiten und zur Nährstoffkonkurrenten für Pflanzen in der Umgebung werden können.

Unbewurzelte Weihnachtsbäume können Sie nach dem Abschmücken zum Abholtermin der Gemeinde an die Straße stellen. Allerdings dürfen Sie den Weihnachtsbaum nicht einfach aus dem Fenster einer oberen Etage werfen. Auch ist es nicht gestattet, ihn außerhalb der bekanntgegebenen Termine an beliebiger Stelle im Ort oder im Wald abzulegen. Die Entsorgung in der eigenen Biotonne ist grundsätzlich möglich, wobei sich die Vorschriften im Einzelnen wiederum je nach Wohnort unterscheiden können. Das betrifft meist die Größe des Baumes oder die Menge der Zweige.

Verwertungsmöglichkeiten der Nadelgehölze für Garten- und Tierbesitzer

Haben Sie einen Garten, lassen sich Nadelgehölze statt der Entsorgung vielseitig pflanzen- und tierfreundlich nutzen. Zweige von Nadelbäumen wie dem Weihnachtsbaum eignen sich zum Abdecken von Beeten und kälteempfindlichem Wurzelwerk im Winter. Legen Sie sie locker über neu gesetzten Zwiebeln sowie um junge Stauden herum oder bedecken Sie die Erde von Topf- und Kübelpflanzen damit. Zu einer Art Zelt geschichtet finden Igel und andere Tiere zwischen den Tannenzweigen einen geschützten Unterschlupf.
Handelt es sich um ausschließlich natürlich gedüngte, vollständig abgeschmückte Weihnachtsbäume, freuen sich viele Tierbesitzer über eine Spende: Pferde knabbern gerne daran und in Tierparks finden sich ebenfalls dankbare Abnehmer. Nutzen Sie die Zweige auf derartige Weise, ist nur noch der Stamm zu entsorgen. Ist dieser nicht zu dick und sind Sie oder vielleicht ein Nachbar entsprechend gerüstet, kann dieser gehäckselt werden. Damit erhalten Sie Mulchmaterial für Beete.
 

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