In den Jahren von 1950 bis 1990 wurden ungefähr 4,4 Millionen Tonnen Asbest verbaut. Davon fallen ungefähr 900 Millionen Quadratmeter auf westdeutsche Dächer, in denen das gefährliche Material enthalten ist. Hinzu kommen asbesthaltige Eternitplatten für Fassaden und Bodenbeläge, die ebenfalls in großen Mengen verbaut sind. Viele dieser Gebäude sind nun in die Jahre gekommen.
- Gefahren durch Asbest
- Wo ist Asbest enthalten?
- Asbestfreie Eternitplatten entsorgen
- Richtig entsorgen
- Schutzmaßnahmen
- Bußgelder
- Ausländisches Baumaterial
- Entsorgung mit Fachfirmen
Ist bei diesen Gebäuden eine umfassende Sanierung oder der Hausabriss erforderlich, kommt es bei nicht sachgemäßer Entsorgung zu beträchtlichen Risiken für Umwelt und Mensch. Welche Gefahren von Asbest ausgehen, wie Sie diese minimieren und worauf Sie bei der Entsorgung von asbesthaltigem Material achten müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Welche Gefahren gehen von Asbest aus?
Asbestfasern sind mikroskopisch klein und gelangen daher beim Atmen in die Lunge. Die Folgen sind schwere Lungenerkrankungen von der Asbestose bis zum Bronchialkarzinom. Wobei vor allem Krebserkrankungen der Lunge bereits durch eine geringe Asbestbelastung entstehen können. Besonders tückisch ist, dass sich die Erkrankungen zum Teil oft erst nach Jahrzehnten einstellen. Daher sterben heute noch alleine in Deutschland jährlich mehr als 1.000 Menschen an den Folgen des Kontakts mit Asbest.
Trotzdem müssen beispielsweise Dächer, welche mit asbesthaltigen Eternitplatten gedeckt sind, nicht sofort saniert oder abgerissen werden. Von unbeschädigten Eternitplatten geht keine große Gefahr aus, da wenig Asbestfasern an die Umgebungsluft abgegeben werden. Werden die Platten aber gesägt oder gebrochen, werden große Mengen Fasern freigesetzt. Halten Sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht zuverlässig ein, gefährden Abriss- oder Sanierungsarbeiten die Gesundheit. Heimwerker verfügen häufig weder über das erforderliche Equipment noch über die nötige Erfahrung im Umgang mit Asbest. In den meisten Fällen lohnt es sich daher, sich direkt an Fachfirmen zu wenden.
Wo ist Asbest enthalten?
Asbest ist in den verschiedensten Baustoffen enthalten und stellt daher beim Hausabriss eine große Gefahr dar, sofern die Quellen nicht bereits im Vorfeld eindeutig identifiziert werden. An der Fassade angebrachte alte Eternitplatten enthalten den gefährlichen Stoff genauso wie Dämmmaterialien oder Dachpfannen.
Neben Dachpfannen und Eternitplatten findet sich Asbest auch in alten Bodenbelägen wie Cushion-Vinyl-Platten oder Floor-Flex-Platten. Diese preisgünstigen asbesthaltigen Bodenbeläge wurden von Anfang 1970 bis Ende der 1980er-Jahre bevorzugt in Küchen und Badezimmern verlegt. Die Asbestfasern sind im Material selbst sowie in der Asbestpappe der CV-Platten und im Kleber vorhanden. Wie gefährlich asbesthaltige Baustoffe jedoch sind, hängt von der Stabilität der Materialverbindung ab.
Schwach gebundener Asbest
Schwach gebunden verweist immer auf eine wenig stabile Verbindung zwischen den Materialien. Dadurch löst sich Asbest sehr leicht und vor allem in großen Mengen aus dem Material. Dämm- und Isoliermaterialien (z.B. Mineralwolle), Brandschutzklappen, Dichtungen oder die in Kaminen und Öfen verwendeten Asbestschnüre zählen zu diesen asbesthaltigen Materialien. Bei der Entsorgung muss mit Materialien dieser Kategorie mit größter Sorgfalt vorgegangen werden, insbesondere bei asbeshaltiger Glaswolle, da bei dieser die Faserfreisetzung sehr hoch ist. Nur so lässt sich die Kontaminierung der Umwelt und von Menschen zuverlässig verhindern.
Fest gebundener Asbest
In Eternitplatten sowie in den Bodenbelägen ist der gefährliche Stoff in fest gebundener Form enthalten. Durch die starke Verbindung mit den anderen Komponenten des Baustoffs löst es sich nur bei Bearbeitung heraus. Aus diesem Grund geht von unbeschädigten Eternitplatten keine direkte Gefahr aus, eine soforte Sanierung oder Abriss ist nicht nötig. Eternitplatten und allen anderen Faserplatten dürfen aber auf gar keinen Fall mit dem Hochdruckreiniger gereinigt oder abgebürstet werden. Hierbei lösen sich die gefährlichen Fasern. Beim Schleifen, Brechen oder anderer mechanischen Bearbeitung von Platten lösen sich ebenfalls gefährliche Asbestfasern.
Halten Sie sich nicht an die Vorgaben, droht ein Strafverfahren einschließlich möglicher Schadenersatzansprüche oder Sanierungsmaßnahmen auf Ihre Kosten. Wenn Sie also Eternitplatten als Privatpersonen entsorgen, müssen Sie zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass durch Ihre Tätigkeit keine Asbestfasern freigesetzt werden bzw. diese so beseitigt werden, dass sie keine Gefahr mehr darstellen.
Entsorgung von asbestfreien Eternitplatten
Seit 1993 sind die in Deutschland produzierten Eternitplatten asbestfrei, da die Platten anstelle von Asbestfasern andere Stoffe wie zum Beispiel Polyvinylalkohol enthalten. Diese Fasern sind größer und können so nicht in die Lungenbläschen gelangen. Trotzdem sollten Sie auch beim Arbeiten mit vermeintlich asbestfreien Eternitplatten Schutzausrüstung(Schutzbrille, Atemschutz und Schutzkleidung)tragen. Es lohnt sich zu überprüfen, ob das zu entsorgende Eternit Asbest enthält oder asbestfrei ist; die Entsorgung von asbesthaltigen Eternitplatten ist um ein vielfaches teurer als die der modernen Variante.
Tipp: Am verlässlichsten lässt sich das Herstellungsdatum anhand von Kaufbelegen (wie z. B. Rechnungen) nachweisen. Wurden die Eternitplatten 1995 oder später gekauft, sind sie mit sehr großer Wahrscheinlichkeit asbestfrei. Eine weitere Möglichkeit zu erkennen, ob die Platten Asbest enthalten oder nicht, sind Seriennummern oder Einprägungen auf den Platten. Diese sind durch Verwitterung allerdings häufig unlesbar geworden. Wenn das Herstellungsdatum nicht bekannt ist und sich nicht herleiten lässt, wann die Eternitplatten produziert wurden, sollten Sie davon ausgehen, dass es sich um Eternitplatten mit Asbest handelt.
Nachweislich asbestfreie Eternitplatten sind nicht verwertbarer Bauschutt und können als dieser entsorgt werden. Bitte entsorgen Sie Eternitplatten nicht in unseren Bauschuttcontainern, sondern fragen Sie bei Ihrem lokalen Wertstoffhof nach Entsorgungsmöglichkeiten für asbestfreie Eternitplatten.
Worauf müssen Sie bei der Entsorgung von Asbest achten?
Bevor Sie selbst mit den Arbeiten beginnen, informieren Sie sich unbedingt bei Ihrer Gemeinde, ob die Asbestentsorgung durch Privatpersonen erlaubt ist, denn nicht überall ist dies problemlos möglich. Davon abgesehen: entstehen durch die nicht fachmännisch durchgeführten Arbeiten Schäden, sind Sie dafür in vollem Umfang haftbar. Führen Sie Arbeiten an Eternitplatten oder ähnlichem also nur selber durch, wenn Sie über die nötigen Kenntnisse im Umgang mit Asbest verfügen und auch das entsprechende Equipment besitzen. Wenn Sie sich entschließen ein mit Asbest belastetes Haus zu sanieren oder abzureißen, beachten Sie bitte folgendes:
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Den Abriss spätestens 7 Tage vor Beginn beim Bauamt anmelden.
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Abbau und Entsorgung von schwach gebundenen asbesthaltigen Materialien muss durch eine sachkundige Fachfirma (nach TRGS 519, Anlage 3) erfolgen.
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Eternitplatten und Bodenbeläge (Cushion-Vinyl/Flex-Platten) mit Asbest müssen als ganze Teile in speziellen Asbestsäcken mit Beschichtung entsorgt werden.
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Die Asbestsäcke müssen beschichtet und luftdicht verschließbar sein.
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Jedes Behältnis muss vor dem Einfüllen mit einem Asbestaufkleber gekennzeichnet werden.
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Der Transport zur Entsorgung muss staubdicht verschlossen erfolgen. Selbst einige Abrissunternehmen oder Entsorger transportieren Asbest in normalen Gewebesäcken ohne Beschichtung (Big-Bags). Das ist nicht zulässig, da sich so Asbestfasern bei dem Transport verteilen können.
Welche Schutzkleidung ist für den korrekten Abbau erforderlich?
Sie möchten gewisse Arbeiten selbst erledigen und keinen Fachmann beauftragen? Dann beachten Sie unbedingt die Vorgaben für die erforderliche Schutzausrüstung, das dafür erforderliche Equipment (wie z.B. einen speziell zugelassenen Asbest-Staubsauger) sowie den zwingend vorgeschriebenen Sachkundelehrgang nach TRGS 519. Die Schutzkleidung besteht aus nachfolgenden Teilen und muss unmittelbar am Ort, wo gearbeitet wurde, ausgezogen und ebenfalls in den Asbestsäcken entsorgt werden.
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Schutzanzug Klasse 5
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Schutzmaske mit Partikelfilter FFP2, besser FFP3
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dicht schließende Schutzbrille
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Handschutz aus Kunststoff oder alternativ aus chromatfreiem Leder
Ohne Sachkundelehrgang drohen hohe Bußgelder
Vor allem in den letzten Jahren nimmt die Anzahl an Ermittlungsverfahren gegen Unternehmer und Privatpersonen, die widerrechtlich Asbestarbeiten durchführen, stetig zu. Denn eine grundlegende Voraussetzung für diese Arbeiten ist ein zweitägiger Sachkundelehrgang für die Arbeit mit Asbest und dessen korrekte Entsorgung. Eine staatliche Prüfung dient als Bestätigung der erworbenen Sachkunde. Dieser Lehrgang nach TRGS 519, Anlage 4C, ist zwingend erforderlich. Dies gilt auch für Sie als Privatperson, sofern Sie diese Arbeiten selbst durchführen.
Asbesthaltiges Baumaterial aus dem Ausland
Obwohl Asbest in Europa seit 2005 verboten ist, bieten Billighersteller aus anderen Ländern entsprechendes Material immer noch an. Vor allem Verkäufe über das Internet stellen hier ein hohes Risiko dar. Die Herkunft dieses stark belasteten Materials ist vor allem China, wobei der gefährliche Werkstoff auch in Indien, Russland oder Brasilien noch zur Herstellung für Faserzementplatten eingesetzt wird. Verzichten Sie auf verlockende und besonders preiswerte Angebote und hinterfragen Sie immer die Herkunft.
Fachmännische Entsorgung für Ihre Sicherheit
Durch die hohen gesetzlichen Auflagen, die mit der Entsorgung von Eternitplatten und ähnlichen Baustoffen einhergehen, ist es für Privatpersonen nicht wirtschaftlich, diese Arbeiten selbst durchzuführen. Neben dem hohen Risiko für Sie selbst und die Umwelt aufgrund fehlender Erfahrung droht immer die Gefahr von Strafanzeigen oder Schadenersatzansprüchen. Daher ist der Weg zum Fachmann für Hausabriss und professionelle Entsorgung der optimale und schlussendlich kostengünstigste und sicherste Weg.
Bildquelle (Flex-Platten): Tim Ebert (9 Juni 2008): https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dunloplan_Pastell-Polyflex.jpg | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode
Categories: Bauen, Renovieren und Sanieren, Gefährlicher Abfall
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