- Postleitzahl eingeben
- Abfallart und Behälter wählen
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Containerdienst Remscheid Preise – Container günstig bestellen und mieten
Unsere Preise zum Container mieten sind sehr transparent gestaltet und können schon vor Beendigung der Containerbuchung ermittelt werden. Dafür wählen Sie im Buchungsablauf die Abfallart aus, geben die Postleitzahl des gewünschten Containerstandorts in Remscheid an und wählen im Anschluss die Containergröße aus. Der Container Preis beinhaltet die Miete für 14 Tage und gilt unabhängig vom Gewicht der Abfälle. Die Lieferung binnen 24 Stunden ist ebenfalls möglich und erfordert keine zusätzlichen Kosten.
Unsere Preise in Remscheid (Container- / Behältergrößen sowie mögliche Abfallarten können je nach PLZ variieren):
- Baumischabfall: ab 440,00 €
- Baumstämme und Wurzeln: ab 178,00 €
- Bauschutt: ab 208,00 €
- Bauschutt mit Erde: ab 270,00 €
- Elektroschrott: ab 79,99 €
- EPS / Styropor: ab 7,00 €
- Erdaushub: ab 214,00 €
- Gewerbeabfall: ab 269,00 €
- Gips: ab 257,00 €
- Grünabfall: ab 160,00 €
- Holz: ab 150,00 €
- Metallschrott: ab 49,99 €
- Mineralwolle: ab 39,05 €
- Poltergut: ab 179,00 €
- Lampen: ab 55,00 €
- Porenbeton: ab 250,00 €
- Sperrmüll: ab 230,00 €
Hinweise für Container-Stellgenehmigung in Remscheid
- Jede Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen in Remscheid, die über den Gemeingebrauch hinaus geht, erfordert eine Stellgenehmigung.
- Den Antrag zur Stellgenehmigung erhalten Sie beim Ordnungsamt in Remscheid. Sie sollten frühzeitig an die Beantragung denken, da die Bearbeitung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.
- Die Sondernutzung der öffentlichen Fläche ist natürlich mit Gebühren verknüpft. Deren Höhe ist abhängig von der Containergröße und der Aufstelldauer. Genaue Informationen zu den Kosten finden Sie in der Sondernutzungssatzung von Remscheid.
- Wenn Sie Ihren Container in Remscheid bei Ecoservice24 bestellen, können Sie sich den Aufwand für die Beantragung sparen. Wählen Sie dazu einfach im Anschluss an die Containerbestellung den zusätzlichen Service zur Übernahme der Stellgenehmigung aus und schon kümmern wir uns um alle rechtlichen Anforderungen im Rahmen der Containeraufstellung.
- Hier können Sie online bei der Stadt Remscheid eine Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen von Containern bestellen:
Zuständiges Amt:
Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung
Raum 243
Elberfelder Straße 36
42849 Remscheid
Abfall Verordnungen und Gesetze der Stadt
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz liefert die bundesweiten Vorgaben zur Abfallentsorgung. Ergänzt bzw. weiter konkretisiert wird das Gesetz durch Vorschriften auf Bundeslandebene sowie auf kommunaler Ebene. Auf kommunaler Ebene ist für die Abfallentsorgung die Abfallsatzung der Stadt Remscheid entscheidend. Darin sind u.a. Vorgaben zu ausgeschlossenen Abfällen, Verfahren zur Restmüllbeseitigung sowie Gebühren zur Abfallentsorgung enthalten.
Sondernutzungserlaubnis für die Containeraufstellung in Remscheid
Öffentliche Wege, Straßen oder Plätze in Remscheid sind für den öffentlichen Verkehr vorgesehen und fallen damit unter den Gemeingebrauch. Jede Nutzung des öffentlichen Verkehrs über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung. Steht also der Container auf einer öffentlichen Fläche, müssen Sie die Inanspruchnahme vorher beantragen. Ohne die Genehmigung darf der Container nicht aufgestellt werden.
Ansprechpartner zur Beantragung der Sondernutzung ist das Ordnungsamt in Remscheid. Der Antrag ist auf der Website der Stadt Remscheid erhältlich. Wichtig sind bei der Beantragung vor allem die Hinweise zum Zeitraum der Sondernutzung, zum Anlass und zur benötigten Fläche. Alle wichtigen Regelungen sowie die Gebühren finden Sie in der Sondernutzungssatzung für Remscheid.
Gewerbeabfallverordnung – Regelungen für Gewerbetreibende in Remscheid
Für Gewerbetreibende bestehen gemäß der Gewerbeabfallverordnung besondere Anforderungen an die Getrennthaltung gewerblicher Siedlungsabfälle und die Entsorgung von Abfallgemischen. Zudem gibt es für den gewerblichen Bereich spezielle Anforderungen hinsichtlich der Entsorgungsdokumentation bzw. hinsichtlich der Begründung, warum die Getrenntsammlung und -entsorgung bestimmter Abfälle zu aufwendig ist.
Handel, Industrie und Gewerbe in Remscheid müssen nicht verwertbare Restabfälle den Remscheider Entsorgungsbetrieben (REB) überlassen. Größe und Anzahl der Restmülltonnen richten sich nach der Beschäftigtenanzahl und der Branche. Getrennthaltungspflicht besteht für Gewerbetreibende für folgende Abfallarten: biologisch abbaubare Abfälle, Glas, Papier und Pappe, Kunststoffe, Metalle, biologische Abfälle und Marktabfälle. Weiteres erfahren Sie in der Abfallwirtschaftssatzung von Remscheid.
Wertstoffhöfe in Remscheid
REMSCHEIDER WERTSTOFFHOF
Solinger Str. 14
42857 Remscheid
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