Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen
Auf Ihrem privaten Grundstück dürfen Sie (beinahe) alles selber entscheiden und machen. Wenn es um das Eigentum anderer geht, wird es schon schwieriger. So ist es auch bei Stellplätzen für Container. Wenn Sie Ihren Container auf einer Fläche aufstellen möchten, welche ansonsten von der Allgemeinheit genutzt wird bzw. genutzt werden könnte, benötigen Sie die Einverständniserklärung der Gemeinde.
Diese Sondernutzungserlaubnis wird für alle Tätigkeiten benötigt, bei denen öffentliche Fläche für private Interessen genutzt werden. So benötigt beispielsweise ein Restaurant, welches Stühle und Tische auf dem Gehweg stehen hat eine Sondernutzungserlaubnis hierzu, aber auch Infostände oder Straßenfeste benötigen eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt. Auch einige Entsorgungsdienstleistungen benötigen im öffentlichen Raum eine Erlaubnis der Stadt. Wir zeigen Ihnen, wann Sie eine Sondernutzungserlaubnis benötigen und worauf Sie dabei achten müssen.
Sondernutzungserlaubnis für Container
Am häufigsten benötigen Container eine Sondernutzungserlaubnis, da insbesondere in Innenstädten eine Gestellung auf privatem Gelände häufig nicht möglich ist. Mit der Erlaubnis der Stadt darf ein Container dann auch auf öffentlichen Flächen wie z. B. Parkplätzen oder Seitenstreifen abgestellt werden, in Ausnahmefällen auch auf dem Gehweg oder der Fahrbahn. So müssen Sie, wenn Sie beispielsweise Erde mit Steinen entsorgen möchten, nicht weit zum Container laufen. Diese Sondernutzungserlaubnis, auch Stellgenehmigung genannt, gilt für einen festgelegten Zeitraum und wird meist von der Straßenbau- bzw. Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.
Kombination mit Halteverbotszone
Die Sondernutzungserlaubnis allein berechtigt den Inhaber nur, öffentliche Fläche zur Abstellung des Containers zu nutzen. Damit der Container auch gestellt werden kann, muss diese Fläche natürlich frei sein – wobei Halteverbotszonen helfen können. Halteverbotszonen werden mindestens drei Tage vor der Containergestellung aufgestellt und machen die für den Container benötigte Fläche für den Tag der Lieferung zu einer Halteverbotszone. So müssen Sie sich nicht beispielsweise mit Ihrem eigenen Auto darum kümmern, dass die Fläche um den gewünschten Containerstellplatz frei ist.
Hinweis
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Sondernutzung für Miettoiletten
Wenn Ihre Baustelle schon mit Containern vollsteht, oder Sie bei Ihrem Polterabend gerne eine Toilette hätten, können Sie Ihre Miettoilette auch auf öffentlichem Grund abstellen. Wie auch beim Container benötigen Sie hierzu die Genehmigung der Stadt. Die Kosten für die Sondernutzungserlaubnis richten sich in der Regel nach der benötigten Fläche, weshalb die Sondernutzungserlaubnis für Miettoiletten günstiger ist als für Container.
Big Bag auf der Straße aufstellen
Ein großer Vorteil von Big Bags gegenüber Containern ist die flexible Aufstellung. Big-Bags sind so klein, dass sie beinahe überall noch Platz finden. Einige Gärten erlauben es allerdings nicht, dass der Big Bag so aufgestellt wird, dass er auch mit einem Kranwagen abgeholt werden kann. In diesen Fällen muss der Big Bag dann z. B. auf dem Grünstreifen oder der Straße abgestellt werden. Da auch hier eine Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus besteht, ist eine Erlaubnis von Seiten der Stadt notwendig.
Baustelle mit Bauzäunen absichern
Als Baustellenleiter sind Sie zur ordnungsgemäßen Sicherung Ihrer Baustelle verpflichtet, beispielsweise durch das Abgrenzen der Baustelle mit Bauzäunen. Wenn Teile des Bauzaunes auf öffentlichem Boden stehen, wird auch hierfür eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt benötigt.
Andere Orte - andere Sitten
Da die Städte und Gemeinden in der Formulierung ihrer Satzungen zur Stellplatzgenehmigung frei agieren können, ist das Prozedere zum Erhalt der gewünschten Sondernutzungserlaubnis recht unterschiedlich gestaltet. Was an einen Ort schnell und unbürokratisch über die Bühne geht, kann in der Nachbargemeinde umso komplizierter sein. Ein Argument mehr, den "Papierkram" an den erfahrenen Container-Dienst zu delegieren.
Tipp
Für alle Container die Sie über ecoservice24 beziehen (Grünschnitt, Erdaushub usw.), können Sie im Bestellvorgang eine Sondernutzungserlaubnis bequem online mitbestellen oder Sie schicken uns nach Bestellung einfach Ihre Nutzungserlaubnis zu.
Wichtige Auflagen - die Verkehrssicherungspflicht
Ein öffentlicher Stellplatz für Ihren Container bedeutet für Sie immer auch die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verkehrssicherung des Behälters. An die Sondernutzungserlaubnis sind regelmäßig Auflagen geknüpft, ohne deren Einhaltung die Erlaubnis wieder entzogen werden kann. Beispielhaft hierfür sind je nach Gesamtgröße des Containers:
- Zugang zu öffentlichen Versorgungseinrichtungen (Wasser, Kanal, Strom) darf nicht blockiert sein
- der Container muss mit normgerechten Warntafeln und Informationen zum Aufsteller versehen sein
- gegebenenfalls muss ein öffentlicher Stellplatz durch verkehrsregelnde Beschilderung mit Beschilderungsplan gesichert werden
- Emission- und Umweltschutzrichtlinien müssen eingehalten werden
- Restbreiten und Sicherheitszonen sind zu beachten
Wenn Sie die Auflagen nicht einhalten, haften Sie für die eventuell entstehenden Schäden. Zu diesen Auflagen halten die Behörden regelmäßig Merkblätter oder Downloads auf ihren Internetportalen bereit. Mehr zum Thema Haftung bei der Entsorgung haben wir in unserem Ratgeber zusammgenstellt. Unter Beachtung dieser Voraussetzungen und mit der Beauftragung eines erfahrenen Container-Dienstleisters steht der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis nichts im Wege und ein öffentlicher Stellplatz ist zur Aufstellung des Containers problemlos möglich.