In privaten Haushalten, aber auch in vielen Unternehmen, sind ganz unterschiedliche Leuchtmittel im Einsatz. Während sich die langlebigen LEDs immer mehr Terrain erkämpfen und Energiesparlampen nicht unumstritten sind, schlagen sich Leuchtstoffröhren und Halogenlampen gleichwohl tapfer.

Und auch die aussterbende Glühbirne verrichtet hier und da noch ihren Dienst. Irgendwann jedoch brennt jede Lampe einmal durch und es stellt sich die Frage der Entsorgung: Hausmüll, Altglas-Container oder doch eher Sondermüll?

Natürlich kann es verlockend sein, ausgediente Leuchtmittel einfach über den Hausmüll zu entsorgen. Doch eine solche Leichtfertigkeit belastet in vielen Fällen nicht nur die Umwelt, sie kann auch richtig teuer werden. Lesen Sie hier, welche umweltschädlichen Inhaltsstoffe in den einzelnen Leuchtmitteln stecken und wie Sie bei der Entsorgung verantwortungsvoll handeln. So wissen Sie anschließend genau, wie Sie mit ausrangierten Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und Co. richtig umgehen.

Tipp

Bei uns können Sie ganz einfach eine Sammelbox für Energiesparlampen oder eine für Leuchstoffröhren bestellen.

Entsorgung von Halogenlampen und Glühlampen

Um beurteilen zu können, welche Entsorgung für eine Lampe korrekt ist, genügt es prinzipiell, ihre Bestandteile zu kennen. Die Halogenlampe ist rein technisch betrachtet eine upgedatete Variante der guten, alten Glühbirne. Wie diese besteht sie aus einem Wolframfaden, der in einem Glaskolben zum Glühen gebracht wird. Allerdings hält der Glühfaden durch die eingesetzten Halogengase (zumeist Brom und Jod) deutlich länger.

Halogenlampen bestehen also aus Glas, Metall und einer Winzigkeit Halogen. Das alles ist ungefährlich und ungiftig - und kann daher im normalen Restmüll landen. Bitte beachten Sie nur: Im Glascontainer haben Halogenlampen nichts zu suchen. Die Schmelzpunkte der Glaskolben und die von Verpackungsglas sind ganz verschieden und der Recyclingkreislauf könnte empfindlich gestört werden.
 

ein Haufen Leuchtstoffröhren

Entsorgung von Leuchtstoffröhren

Bevorzugt in Unternehmen, aber auch in privaten Kellern, leisten Leuchtstoffröhren gute Dienste. Eine Entsorgung dieser langlebigen Lichtquellen im Hausmüll ist ebenso strengstens untersagt wie der Einwurf in Altglas-Container. Leuchtstoffröhren fallen unter das ElektroG (Gesetz über das lnverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) und müssen daher bei den kommunalen Wertstoffhöfen oder ausgewiesenen Sondermüll-Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Baumärkte oder Drogeriegeschäfte bieten die kostenlose Rücknahme von Leuchtstoffröhren (in haushaltsüblichen Mengen) an. Eine fachgerechte Entsorgung macht insofern viel Sinn, weil in Leuchtstoffröhren verschiedene Metalle und seltene Erden enthalten sind, die durch ein umsichtiges Recycling getrennt und wiederverwendet werden können. Leuchtstoffröhren benötigen für ihren Betrieb zudem diverse Gase und vor allem das hochgiftige Quecksilber, das bei unkontrolliertem Austritt zu gesundheitlichen und Umwelt-Schäden führt. Wegen der enthaltenen Giftstoffe sind Leuchtstoffröhren, aber auch Energiesparlampen und Halogen-Metalldampflampen gefährlicher Abfall. Achten Sie bitte beim Transport von ausgedienten Leuchtstoffröhren unbedingt darauf, dass diese äußerlich unversehrt sind. Tragen Sie ansonsten Sicherheitshandschuhe und lagern Sie die Leuchtstoffröhren nur im Kofferraum.

Nahaufnahme von verschiedenen Energiesparlampen

Wie müssen Energiesparlampen entsorgt werden?

Bis heute gilt das 2009 erlassene "Glühbirnenverbot" als eine der wohl unpopulärsten Verordnungen der EU. Was auch damit zu tun hat, dass die damit zunächst alternativlos gewordenen Energiesparlampen nicht restlos zu überzeugen vermochten. Denn ihrer unzweifelhaften Energieeffizienz und Stromsparsamkeit auf der einen, stehen ihre giftigen Inhaltsstoffe auf der anderen Seite gegenüber. Energiesparlampen enthalten vor allem Quecksilber - ältere Modelle bis zu acht Milligramm - sowie Amalgam und die Gase Argon und Brom. Defekte Energiesparlampen sind daher Sondermüll.

Da jedoch viele Verbraucher nicht um die Gefahren wissen, die von diesen Lampen ausgehen können und sie deshalb nicht ordnungsgemäß entsorgen, schätzen Experten des Bundes, dass so jährlich rund drei Tonnen Quecksilber in Natur und Umwelt gelangen. Für die Entsorgung von Energiesparlampen gibt es drei Möglichkeiten: Den Wertstoffhof, die Sammelstelle - oder die Rückgabe beim Händler. Energiesparlampen fallen ebenfalls unter das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) und müssen daher von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern zurückgenommen werden. Die gesetzliche Verpflichtung gilt auch, wenn Sie keinen Kaufbeleg vorweisen können.

Vorsicht bei der Entsorgung von defekten Energiesparlampen

Da bei zerbrochenen Energiesparlampen giftige Quecksilberdämpfe entweichen, sofort lüften und den Raum für eine halbe Stunde verlassen. Auch Haustiere aus dem Zimmer entfernen. Die groben Scherben von Energiesparlampen grundsätzlich nur mit Einmalhandschuhen berühren und /oder mit Pappe zusammenschieben. Feucht nachwischen. Scherben, Handschuhe, Pappe und Tücher in einem luftdichten Behälter/Beutel zur Entsorgung zum Wertstoffhof bringen.

Entsorgung von LED-Lampen

Die LED-Technik punktet mit vielen Vorteilen gegenüber älteren Leuchtmitteln. Vor allem der geringe Stromverbrauch und die lange Lebensdauer zeichnen die "L"icht "E"mittierenden "D"ioden aus. Außerdem enthalten LEDs - anders als Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen - keine giftigen Bestandteile. Dass sie trotzdem keineswegs in den Hausmüll geworfen werden dürfen, sondern nur eine Entsorgung über den Wertstoffhof oder die Sammelstelle, beziehungsweise die Rückgabe an den Handel, erlaubt ist, liegt an den wertvollen, verbauten Materialien. Auch LED-Lampen fallen unter das Elektrogesetz (ElektroG), die einzelnen Komponenten sollen dem Wertstoffkreislauf nach der Entfernung und Trennung wieder zugeführt werden. Es sind dies vor allem: Der LED-Chip, die Halbleitermaterialien aus den elektronischen Bauteilen, die Kunststoff-Linse, Metall und der Glaskolben. Da kein Quecksilber enthalten ist, sind LED Lampen ungefährlicher Abfall mit der AVV-Nr. 16 02 14.

Entsorgung von Halogen-Metalldampflampen

Halogen-Metalldampflampen - nicht zu verwechseln mit klassischen Halogenlampen - erzeugen ein weißes Licht mit hoher Ausbeute. Sie finden sich bevorzugt in Foyers, hohen Räumen und Fluren sowie in den Außenbereichen zur Straßen-, Stadion- oder Industriebeleuchtung. Sie begegnen Ihnen zudem täglich in Form von Auto-Scheinwerfern. Technisch gesehen sind es Gasentladungslampen. Und sie enthalten gleich einen ganzen Cocktail an Substanzen, die auf keinen Fall im Hausmüll oder im Altglas-Container landen dürfen. Wie bei Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen ist es auch hier das giftige Quecksilber, das für Mensch und Umwelt gefährlich ist. Dazu kommen Natrium, Rubidium, Strontium und diverse andere Edelgase. Für die Entsorgung von Halogen-Metalldampflampen gelten die gleichen Regeln wie für Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren: Sie müssen als Sondermüll behandelt werden.

Achtung:

Wenn eine Halogen-Metalldampflampe kaputt gegangen ist, genauso wie bei der Energiesparlampe vorgehen: Raum verlassen, lüften und nach ca. 30 Minuten die Überreste mit Handschuhen und Pappe zusammenschieben und luftdicht verschlossen entsorgen.

Bußgelder für die falsche Entsorgung von Leuchtmitteln

Aus dem bisherigen Kontext dürfte klar ersichtlich sein, dass es kein Kavaliersdelikt ist, ausgediente Leuchtmittel "irgendwie" zu entsorgen. Das giftige Quecksilber aus Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen schädigt Natur und Umwelt und gelangt über Deponie und Müllverbrennung oder Sperrmüll Entsorgung letztlich wieder ins Grundwasser. Um dies zu verhindern ist die Rückgabe von alten Leuchtmittel sowohl für Privatpersonen als auch für Gewerbetreibende möglichst komfortabel: Privatpersonen können alte Leuchtmittel entweder beim kommunalen Wertstoffhof oder bei einer der vielen Sammelstellen im Handel abgeben. Unternehmen, welche entweder selber viele Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen zu entsorgen haben, oder den Rücknahmeservice für ihre Kunden anbieten möchten, können bei uns eine Sammelbox für Leuchtstoffröhren bzw. Energiesparlampen bestellen. Sie müssen die Box nur bestellen, wir kümmern uns um Lieferung, Abholung und umweltgerechter Verwertung der Leuchtmittel. Es fehlt also nicht an Möglichkeiten für eine fachgerechte Entsorgung. Wer dennoch dabei erwischt wird, wenn er Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren einfach in die Hausmülltonne wirft, riskiert ein Bußgeld. Die Bundesländer haben je eigene Sätze festgelegt. Zwischen 100 und 200 Euro kostet die einzelne falsch entsorgte Lampe, sind es gleich mehrere, reicht die Marge bis zu 1.000 Euro.

Interzero Sammelbox für Leuchtstoffröhren

Sonderfälle der Entsorgung: Technische Leuchten und verbaute Lampen

Leuchtstoffröhren und andere Leuchten aus gewerblicher Nutzung (die sogenannten technischen Leuchten) fallen zumeist in großen Mengen an. Für diese großen Volumina sind die Wertstoffhöfe nicht ausgelegt. Unternehmen und Gewerbetreibende können für große Mengen an Leuchtstoffröhren eine Sammelbox bestellen, die - sobald sie gefüllt ist - abgeholt wird. Umgekehrt gilt für Privathaushalte: Fest in Möbeln verbaute Leuchtmittel müssen mitsamt dem Möbel als Elektroaltgerät bei den Wertstoffhöfen entsorgt werden.

Fazit

Die beste Entsorgung ist natürlich die, die möglichst spät erfolgen muss: Sie können die Lebensdauer Ihrer Leuchtmittel durch die Beachtung von ein paar simplen Regeln nennenswert verlängern. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen leben länger, wenn sie nicht unnötig oft gestartet werden - also besser zwei Minuten brennen lassen, wenn Sie den Raum nur kurz verlassen. LEDs mögen keine hohe Luftfeuchtigkeit, vermeiden Sie Werte über 80 Prozent - und Temperaturen über 30 Grad Celsius. Ansonsten gilt für eine verantwortungsvolle Entsorgung: Nur Halogenlampen und noch vorhandene Glühlampen können bedenkenlos in den normalen Hausmüll gegeben werden. Aber tatsächlich in diesen - der Altglas-Container ist tabu.

Alle anderen Leuchtmittel - Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Halogen-Metalldampflampen und LEDs - müssen auf Basis des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden. Sie gehören in die Sammelboxen oder auf den Wertstoffhof. Das Elektrogesetz verpflichtet überdies den Handel (mit einer Verkaufsfläche, die größer als 400 Quadratmeter ist) zur Rücknahme. Das heißt: Sie können Ihre ausgedienten Leuchtmittel auch direkt im Elektrofachhandel zurückgeben, einen Kaufbeleg benötigen Sie dafür nicht. Es ist daher eigentlich nicht schwer, mit der richtigen Entsorgung von Leuchtmitteln den Planeten und die eigene Gesundheit zu schützen.

Wenn Sie neben Lampen noch andere Elektrogeräte zu entsorgen haben: Wir bieten für Gewerbetreibende auch die Entsorgung von Elektrogeräte in Gitterboxen oder auf Paletten an.

Interzero Sammelbox für Lampen

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